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Geldersatzmittel sind Scheck und Wechse

Alle Zahlungsvorgänge spielen sich entweder über Bargeld oder Buchgeld ab. Die direkte Barzahlung findet heute eigentlich nur noch zwischen Privatverbrauchern und Einzelhandel . Statt und auch da greift die bargeldlose Zahlung immer mehr um sich.

Wie oben schon erwähnt ist, muss zur Zahlung mit Buchgeld ein Bankgiro- oder Postgirokonto vorhanden sein. Bei der halbbaren Zahlung hat einer der Beteiligten (Gläubiger oder Schuldner) ein Konto, bei der bargeldlosen Zahlung müssen sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger über ein Konto verfügen. Eine Kontoverbindung zu haben, ist heutzutage für jedes Unternehmen und für fast jede Privatperson eine Selbstverständlichkeit.

Wichtigste Formen der halbbaren Zahlung

1. Zahlschein (Bank oder Post): Das Geld wird bei Banken oder Postämtern bar eingezahlt und dem Empfänger auf seinem Girokonto gutgeschrieben.

2. Postnachnahme mit Zahlschein: Der Lieferant (oftmals ein Versandhaus) hat ein Postgirokonto. Er liefert per Post ein Nachnahmepaket an den Kunden (normalerweise eine Privatperson). Der Kunde zahlt bei der Auslieferung den Rechnungsbetrag bar. Dieser wird mittels eines Zahlscheins dem Postgirokonto des Lieferanten gutgeschrieben. Diese Form der Zahlung ist für den Lieferanten besonders vorteilhaft, weil er garantiert bei Auslieferung bezahlt wird.

Bargeldlose Zahlung

Bei diesem Zahlungsvorgang findet der Zahler auf seinem Konto eine Lastschrift und der Zahlungsempfänger entsprechend eine Gutschrift.

1. Die Überweisung: Der Zahler erteilt seiner Bank den Auftrag, einen bestim-mten Geldbetrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Dies geschieht mittels eines Überweisungsformulars.

2. Dauerauftrag: Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (der gleiche Betrag an denselben Empfänger zu bestimmten Zeitpunkten) erteilt der Schuldner seiner Bank einen Dauerauftrag. Dieser Auftrag wird dann von der Bank regelmäßig ausgeführt.

3. Einzugsermächtigung: Auch hier handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen. Zumeist ist jedoch der zu zahlende Geldbetrag wechselnd (z.B. Telefon-rechnungen, Fernsehgebühren, Gemeindeabgaben). Im Unterschied zum Dauerauftrag erteilt der Zahler hier dem Zahlungsempfänger direkt die Ermächtigung, von seinem Konto den entsprechenden Geldbetrag direkt abzubuchen.

4. Verrechnungsscheck: Der Schuldner stellt einen Scheck aus, der den Vermerk ,,Nur zur Verrechnung“ trägt. Auf diesem Scheck steht der Name des Zahlungsempfängers und der zu zahlende Geldbetrag. Der Scheckbetrag wird dem Konto des Scheckempfängers gutgeschrieben und dem Konto des Scheckausstellers belastet.

5. Bargeldlose Kassensysteme (Point of Sale-systeme oder POS-Banking): Hierbei handelt es sich um Zahlungsvorgänge, die sich nicht mehr durch Formulare (wie Schecks) manifestieren. Die Zahlung erfolgt mittels einer speziell ausgerüsteten Scheckkarte. Das Einzelhandelsgeschäft hat einen Terminal, der mit dem Bank- zentralrechner direkt datentechnisch verbunden ist. Der zu zahlende Betrag wird automatisch vom Konto des Kunden abgebucht und dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben.

6. Kreditkarten: . Es gibt verschiedene Systeme (wie Eurocard, Diners Club, American Express), die diese Karten an Kunden ausgeben, die finanziell abgesichert sind (z. B. durch regelmäßige Gehaltszahlungen) . Vertragsunternehmen nehmen die Kreditkarten als bargeldloses Zahlungsmittel.

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