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Buchgeld

Der nächste Entwicklungsschritt war die Entstehung von Buchgeld (auch Giralgeld genannt) auf persönlichen Konten bei Banken. Die Kontenbestände sind so genannte Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden. In den ersten Jahrzehnten seiner Verwendung wurden diese Bestände schriftlich in Kontenbüchern geführt – daher der Name „Buchgeld“. Heute geschieht dies elektronisch als Elektronisches Geld (E-Geld) in Computern. Buchgeld und elektronisches Geld sind Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten oder durch Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.

Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.

Wertkarten

Der bisher letzte Schritt in der Geldentwicklung sind die Wertkarten mit elektronischer Wertspeicherung. Auf ihnen sind Geldbeträge mit besonderen Geräten speicherbar und davon abbuchbar.

Damit vollzog sich der Schritt vom papiergebundenen zum papierlosen elektronischen Bank- und Zahlungsverkehr. (Kreditkarten sind keine Wertkarten, weil sie keinen Geldbetrag aufgespeichert haben können und nur als Ausweise für den Zugriff auf Konten dienen.)

Aufgabe 2. Behalten Sie die Bedeutung von folgenden Begriffen.

Der Tauschmittel - Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.

Der Wertaufbewahrungsmittel - Geld ist ein Wertaufbewahrungsmittel. In Geld lässt sich das Versprechen eines Gegenwerts für andere Güter (Waren oder Dienstleistungen) speichern und zu anderer Zeit und an anderem Ort einlösen.

Der Wertmaßstab - Geld ist Wertmaßstab. Geld dient als Vergleichsmaßstab für die Menge von Lohnarbeit, Waren und Dienstleistungen, die damit entlöhnt bzw. erworben werden kann.

Die Münze - (v. lat. moneta) ist ein meist rundes, aus Metall geprägtes (seltener auch gegossenes) Zahlungsmittel, das im allgemeinen als Geld benutzt wird.

Größte Euro-Umlaufmünze: das 2-Euro-Stück

Die Banknote ist ein Geldschein, der von der nach dem Währungsgesetz des jeweiligen Staates berechtigten Bank ausgegeben worden ist und auf einen runden Betrag von Währungseinheiten lautet.

Euroscheine

Die Eurobanknoten. Der Euro (Internationaler Währungscode nach ISO: EUR) ist die gemeinsame Währung von sechzehn Ländern der Europäischen Union. Eurobanknoten wurden ab dem 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht, wobei die Währung selbst bereits am 1. Januar 1999 eingeführt wurde.

Nenn

wert

Vorderseite

Rückseite

Format* Gewicht

Baustile

Dominierende Farbe

5 Euro

120 × 62 mm 0,63 g

Antike / Klassik

Grau

10 Euro

127 × 67 mm 0,72 g

Romantik

Rot

20 Euro

133 × 72 mm 0,81 g

Gotik

Blau

50 Euro

140 × 77 mm 0,92 g

Renaissance

Orange

100 Euro

147 × 82 mm 1,02 g

Barock und Rokoko

Grün

200 Euro

153 × 82 mm 1,07 g

Industrie- zeitalter / Eisen- und Glasarchitektur

Gelb

500 Euro

160 × 82 mm 1,12 g

Moderne Architektur

Violett

* Alle Eurobanknoten haben eine Dicke von 0,105 mm.

Nach dem Jahr 2010 soll eine neue Notenserie eingeführt werden. Dies wird schrittweise erfolgen, d. h. einzelne Wertstufen werden nacheinander „ausgetauscht“ werden. Für eine Übergangsdauer sollen die Scheine der ersten und zweiten Serie gleichzeitig gelten. Farben, Formen und das Designkonzept mit den architektonischen Stilen werden beibehalten werden. Die Noten der neuen Serie werden aber höhere Sicherheitsstandards haben.

Die Währung ist im weit gefassten Sinne die Verfassung und Ordnung des ge samten Geldwesens eines Staates, welche insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung. Sie ermöglicht den Transfer von Waren und Dienstleistungen.

Die Wertkarte. Mit diesem Begriff wird die Nutzung

Währungen aus aller Welt von Dienstleistungen über vorausbezahlten Guthabenkonten

umschrieben, die im Telekommunikationsbereich verbreitet

ist.

Die Kreditkarte ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist weltweit einsetzbar, sowohl im realen täglichen Geschäfts- wie Privatleben als auch bei Online-Geldtransaktionen.

Die Geldkarte ist ein System für eine elektronische G eldbörse in Deutschland, das die bargeldlose Offline-Zahlung ohne Benutzeridentifizierung (PIN-Prüfung) von kleinen Geldbeträgen ermöglicht.

Die Geschenkkarte, auch als Gift Card, elektronische Gutscheinkarte oder auch als Shoppingcard bezeichnet, ist eine spezielle Form der Guthabenkarte, die im Einzelhandel verwendet wird. Geschenkkarten sind als Ersatz für papierhafte Gutscheine konzipiert.

Der Goldstandard ist ein Währungsstandard, unter dem der Geldwert in den verwendeten Währungseinheiten als Wert einer feststehenden Menge von Feingold definiert wird. Häufig ist ein Goldstandard mit der Prägung und dem Umlauf von Goldmünzen verbunden.

Das Bargeld ist Geld (Zahlungsmittel) in körperlicher Form. Der Begriff Bargeld umfasst inzwischen die heutigen Scheidemünzen (Hartgeld) und die Banknoten (Papiergeld).

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