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Steuerrecht in Deutschland

Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Danach sind Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.

Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst alle Rechtsnormen, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln, insbesondere das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen. Steuerrechtliche Tatbestände und Rechtsbegriffe sind eigenständig zu definieren. Eine Bindung an das Zivilrecht besteht auch dann nicht, wenn in Steuergesetzen zivilrechtliche Begriffe verwendet werden (sog. Autonomie des Steuerrechts).

Es wird unterschieden zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht, wobei Rechtsgrundlage stets das formelle oder materielle Steuergesetz ist.

Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die gleichsam als Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden, wie etwa:

  • Abgabenordnung

  • Bewertungsgesetz

  • Finanzgerichtsordnung

  • Finanzverwaltungsgesetz

Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen, z.B.

  • Einkommensteuergesetz

  • Körperschaftsteuergesetz

  • Umsatzsteuergesetz

Das deutsche Steuerrecht wird durch folgende - im Grundgesetz verankerte - Prinzipien geprägt:

  • Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • Sozialstaatsprinzip

  • Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung

  • Nettoprinzip (Steuerrecht)

Steuern können in vielfachster Weise unterschieden werden, u. a. hinsichtlich

  • Steuerträgerschaft - bei direkten Steuern ist der wirtschaftlich belastete Bürger der Steuerpflichtige; bei indirekte Steuern führt ein Dritter die Steuer für den wirtschaftlich belasteten Bürger ab

  • Steuergesetzgebungshoheit - nur der Bund und die Bundesländer sind zur Steuergesetzgebung berechtigt.

  • Steuerertragshoheit - hinsichtlich der Frage, wem die Erträge zustehen, werden Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern unterschieden

  • Steuergegenstand - es können der Besitz, der Ertrag, der Umsatz und der Verbrauch besteuert werden

  • volkswirtschaftlicher Abgrenzung in Produktions- und Importabgaben, in einkommens- und vermögenswirksame Steuern

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