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Finanzwelt.doc
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S teuer-

- quelle - rückerstattung - senkung - erhöhung - subjekt -tarif

____________________________________________________________________

- termin - abschnitt - aufsicht - begunstigter - gläubiger - betrag

- liste - abzug - amortisation - berater - geheimnis

Погашение задолженности по налогам, пользующийся налоговыми льго-тами, консультант по налоговым вопросам, срок уплаты налога, субъект налогообложения, снижение налога, сумма налога, вычет налога, тариф налогообложения, список налогоплательщиков, источник налогов, налоговый кредитор, период налогообложения, повышение налога, налоговая тайна, возврат налогов, налоговая инспекция.

Aufgabe 8. Lösen Sie das Wortkreuzrätsel zum Bereich “Steuern”.

1.

B

2.

E

3.

S

4.

T

5.

E

6.

U

7.

E

8.

R

9.

U

10.

N

11.

G

1. Diese Art von Besteuerung ist eine Besonderheit des schweizerischen Steuerrechts. Sie kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

2. Damit wird die Höhe und Berechnung einer Steuer beschrieben.

3. Ein umfassender Begriff für Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuerermä-ßigungen und Steuervergütungen.

4. Eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Steuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben.

5. Eine von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte.

6. Der absolute Wert einer zu entrichtenden Steuer.

7. Der Anteil der erhobenen Steuern im Verhältnis zu einer anderen monetären Größe, wie dem Bruttonationaleinkommen oder dem Bruttoinlandsprodukt.

8. Eine vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergebene Nummer, unter der die Person beim Finanzamt geführt wird.

9. Ein Verwaltungsakt, mit dem die Steuerfestsetzung dem Steuerpflichtigen gegenüber bekanntgegeben wird.

10. Davon spricht man, wenn die Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.

11. Dies hindert die Finanzbehörden daran, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungs-verfahren gewinnen, an Dritte weiterzugeben.

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