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Steuerarten und –gruppen

Keine der einzelnen Steuerarten vermag die vier Grundanforderungen (Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität) optimal zu erfüllen; aus diesem Grund ist das Steuersystem der meisten Nationen ein Vielsteuersystem, innerhalb dessen die Vor- und Nachteile der unterschiedlich strukturierten Steuern ausgeglichen werden sollen. Innerhalb dieses Vielsteuersystems erfolgt aus den verschiedensten Gründen eine Zusammenfassung der Steuern zu Gruppen. Dabei wird unterschieden nach der volkswirtschaftlichen Einordnung, der Steuerart, dem Steuergegenstand und der Verwaltungs- und Ertragshoheit.

Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung

D ie volkswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen lassen sich in die dynamischen Größen: Einkommen (Vermögenszuwachs) und Konsum (Güterverbrauch) sowie die statische Bestandsgröße Vermögen (Kapital) einteilen. Dementsprechend erfolgt auch die Einteilung der Steuern in:

Einnahmen eines Privathaushaltes Verbrauch von Gütern

G esamtheit aller Güter und Ansprüche auf Güter im Eigentum eines Menschen

Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage

  • Verkehrsteuern, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden (in Deutschland z.B. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer u. a.)

  • Verbrauchsteuern, die auf den Verbrauch von Gütern erhoben werden (z. B. Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer)

  • Besitzsteuern, die sich unterteilen in

    • Ertragsteuern, die auf einen Vermögenszuwachs erhoben werden (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

    • Substanzsteuern, die auf das Innehaben von Vermögensgegenständen erhoben werden (z. B. Grundsteuer, Vermögensteuer)

Besonderheiten bestehen hinsichtlich von

  • Importabgaben, die auf die aus dem Ausland eingeführten Waren erhoben werden (Zoll)

  • Produktionsabgaben und Agrarabgaben auf die im Inland hergestellten Waren; diese Abgaben werden von der Bundeszollverwaltung erhoben.

In jeder Volkswirtschaft sind die wichtigsten Steuerarten die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer und Zölle.

Steuergruppen nach Steuerarten

Die Steuern werden aus verwaltungstechnischen, statistischen und ökonomischen Gründen in die folgenden Steuergruppen eingeteilt: hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung wird unterschieden zwischen direkten und indirekten Steuern. Während bei direkten Steuern Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind, wird die wirtschaftliche Steuerlast bei indirekten Steuern vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übergewälzt. Hinsichtlich des Besteuerungsobjektes wird differenziert zwischen Personensteuern und Realsteuern. Erstere sind als Subjektsteuern an die persönlichen Verhältnisse des Steuerbürgers geknüpft und Letztere sind als Substanzsteuern unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerbürgers. Bei der Erhebungsform wird zwischen Quellensteuern und Veranlagungsteuern unterschieden. Quellensteuern werden direkt an der Quelle der Einkünfte abgeschöpft und Veranlagungsteuern werden, meist nach vorhergegangener Steuererklärung für eine bestimmte Periode mit Steuerbescheid festgesetzt. Schließlich gibt es noch die Gruppen der Pauschalsteuern und Individualsteuern.

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