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Wie wird man Jurist?

Man muss nach dem Abitur Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität studieren. Die Mindeststudienzeit beträgt derzeit acht Semester. Im allgemeinen brauchen die Studenten aber doch sehr viel mehr, meistens zehn oder zwölf Semester. Danach müssen sie sich einer Ersten Juristischen Staatsprüfung unterziehen. Wenn sie bestanden haben, werden sie zum Referendar ernannt und müs­sen eine dreijährige, ergänzende, und zwar praktische, Vorbereitungszeit absolvieren. Danach steht eine zweite, die Grosse Juristische Staatsprüfung an. Und wenn diese Prtüfung bestanden worden ist, dann haben die Absolventen die sogenannte Befähigung zum Richteramt erworben. Und mit dieser Befähigung können sie nicht nur Richter, sondern auch Staatsanwalt, aber auch zum Beispiel Rechtsanwalt werden.

Um ein guter Jurist/eine gute Juristin zu werden, muss man gleichmässig und vielseitig interessiert und begabt sein. Man muss aber auch die eigene Sprache sehr gut beherrschen.

Text 2

Juristische Prüfungen

Welchen Prüfungen müssen sich junge Juristinnen und Juristen unterziehen?

Nach dem Abschluss des Universitätsstudiums müssen die Studenten die Erste Juristische Staatsprüfung ablegen. In Bremen und in Norddeutschland generell besteht diese Prüfung aus drei Teilen. Sie beginnt mit einer Hausarbeit, für die man sechs Wochen Zeit hat. Anschliessend sind drei Klausuren zu schreiben, für die jeweils fünf Stunden zur Verfügung stehen: eine Klausur irn Bürgerlichen Recht, eine im Strafrecht/Kriminalwissenschaften; und eine im öffentlichen Recht. Nach den Klausuren findet eine mündliche Prüfung statt vor einer Prüfungskommission, die aus vier Prüfern besteht. Zwei der Prüfer sind Hochschullehrer, zwei stammen aus einem praktischen juristischen Beruf.

Wie hoch ist der Prozentsatz deren, die diese Prüfungen bestehen?

In der Bundesrepublik fallen etwa 15 bis 20% der Kandidaten durch die Erste Staatsprüfung durch. Bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, also nach der Referendarzeit, ist die Durchfallquote deutlich geringer. Sie liegt in einer Grössenordnung von 5 bis 10%.

Text3 Examensnoten und Berufschancen

Die Examensnoten spielen eine grosse Rolle, jedenfalls soweit es um den staatlichen Bereich geht. Juristen haben bei der Notenvergabe eine jahrzehntelange eigene Praxis. Die Note „gut” und „sehr gut” kommt bei Juristen kaum vor: „sehr gut” vielleicht 1 Promill, „gut” etwa 1 bis 2%. Die Zwischenzensur „vollbefriedigend” wird an etwa 10 bis 15% der Kandidaten vergeben. Der Rest verteilt sich auf „befriedigend” und „ausreichend”.

Es ist in der Bundesrepublik unverändert so, dass jemand, der in der Juristischen Staatsprüfung ein „gut” oder ein „vollbefriedigend” erreicht hat, überhaupt keine Probleme hat, in dem von ihm gewünschten Beruf unterzukommen. Auch wer die Zweite Staatsprüfung mit „befriedigend” abschliesst, findet in der Regel ohne Schwierigkeiten eine Anstellung. Probleme bestehen bei den Kandidaten, die es bedauerlicherweise nur zu einem „ausreichend” gebracht haben.

Es sind wohl etwa knapp die Hälfte der Kandidatinnen und Kandidaten, die nur mit „ausreichend” abschliessen. Dabei kann man aber auf gar keinen Fall sagen, dass man als Kandidat mit „ausreichend” chancenlos ist. Es gibt berühmte Politiker in der Bundesrepublik, die ihr Staatsexamen so abgeschlossen haben. Von einem darf man das heute sagen, weil er schon lange tot ist und seine Verdienste gänzlich unstrittig sind: Konrad Adenauer hat beide juristischen Staatsexamen mit „ausreichend” bestanden.