
Moderne Universitätsbauten im Bild
Eberhard Karls Universität Tübingen: Blick auf naturwissenschaftliche und medizinische Fakultäten Auf der Morgenstelle
Philipps-Universität Marburg: Mensa auf den Lahnbergen
Georg-August-Universität Göttingen: Nordbereich
Technische Universität Berlin: Hauptgebäude
Universitätsbibliothek und Fakultätenblöcke derChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Biologiezentrum derUniversität Hohenheim
Fachbereich für Naturwissenschaften und Mathematik der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Universität zu Köln – Eingang des Hauptgebäudes inLindenthal
Technische Universität Dresden: Hörsaalzentrum
Universität Flensburg: Hörsaalzentrum und Mensagebäude
Freie Universität Berlin: Gebäudekomplex „Rost- und Silberlaube“ mitPhilologischer Bibliothek
Hörsaalgebäude desHasso-Plattner-Instituts an der Universität Potsdam
Universität Konstanz: Innenhof
Universität Trier, Campus 2
Zentrale Halle derUniversität Bielefeld(2004)
SuperC, Service-Zentrum der RWTH Aachen
"Keksdosen" an derUniversität Duisburg-Essen, Campus Duisburg
Augusteum, Hauptgebäude derUniversität Leipzig
Steuerrechtliche Behandlung von Universitäten in Deutschland
Universitäten sind Körperschaften, jedoch wegen ihrer anerkannt gemeinnützigen Funktion grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Soweit Universitäten allerdings von Dritten Gelder erhalten um Forschungstätigkeiten in deren Auftrag zu erledigen, ist der Charakter der Gemeinnützigkeit partiell durchbrochen, sofern die Forschungsergebnisse nur dem Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse dienen damit nicht mehr unmittelbar dem Allgemeinwohl. Eventuelle Gewinne, die hierdurch erwirtschaftet würden, sind körperschaftsteuerpflichtig. Gewerbesteuerpflicht besteht gemäß § 3 Nr. 30 GewStG zwar nicht; die Leistung ist, gemäß dem Umsatzsteuergesetz, jedoch mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.
Studiengebühren
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss seit 2002 allgemeine Studiengebühren in Deutschland aus. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage einiger unionsgeführten Bundesländer, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen, am 26. Januar 2005 recht. Im Zuge dessen begannen 2006 auch die staatlichen Universitäten in manchen Bundesländern mit der Einführung von Studiengebühren. Die Höhe beläuft sich meist auf etwa 500 Euro pro Semester. Das Thema Studiengebühren ist heftig umstritten und Gegenstand von Studentenprotesten.
Die ältesten Universitäten bis zum 15. Jahrhundert
Fassade der Universität Salamanca in Spanien, einer der ältesten Universitäten
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