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Posobie_nem_ust_rech_Batur_Grish_pr4.doc
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7 Finden Sie im Internet oder in den deutschen Zeitungen und Zeitschriften zusätzliche Informationen zu folgenden Themen. Machen Sie Vorträge im Unterricht.

1 Landschaftsformen, Gewässer und Klima;

2 Bevölkerung, Deutsche und Ausländer;

3 Deutsche Kultur im 20 Jahrhundert; Museen und Theater.

4.2 Das politische System in der Bundesrepublik Deutschland Wortliste zum Thema

SUBSTANTIVE:

das Amt, -(e)s, -Ämter

das Auswärtige Amt

der Ausschuss, -es, Ausschüsse

die Beschwerde, -, -n

eine Beschwerde einlegen

das Bundesland, -es, -länder

das Bundesministerium des Inneren

das Bundesministerium, -s, -ministerien

der Bundesrat, -(e)s

der Bundestag

das Bundesverfassungsgericht, -s, -e

die Kammer, -, -n

die Mehrheit, -

die Regierungspolitik, -

die Reihe, -, -n

die Richtlinie, -, -en

die Staatsgewalt, -

die Steuer, -, -n

die Stimme, -, -n

die Verteidigung, -

die Vertretung, -, -en

die Volksvertretung, -, -en

der Wähler, -s, -

das Wahlrecht, -(e)s, -e

das Wappen, -s, -

der Zweck, -(e)s, -e

Verben:

abstimmen

benötigen

bestimmen

beteiligen, sich an+Dat.

empfangen/empfing/hat empfangen

wachen über+Akk.

zusammentreten/tritt zusammen/ist zusammengetreten

ADJEKTIVE UND ADVERBIEN:

endgültig

exekutiv

gesetzgebend

legislativ

vereint

verfassungswidrig

REDEWENDUNGEN:

eine Aufgabe übernehmen/übernahm/hat übernommen

in eigener Verantwortung

Grundrechte verletzen

eine höhere Stellung

1 Welche Wörter werden definiert?

Verfassung, Partei, Steuern, Wähler, Koalition, Monarchie, Minister, Mehrheit, Wahlrecht, Abgeordneter.

1 die meisten Stimmen;

2 das Recht, ein Parlament zu wählen;

3 eine politische Gruppe;

4 eine Regierung aus mehreren politischen Gruppen;

5 das Mitglied eines Parlaments;

6 das Geld, das die Bürger dem Staat geben müssen;

7 das Mitglied einer Regierung;

8 das Hauptgesetz eines demokratischen Staates;

9 alle Bürger, die ein Parlament wählen können;

10 ein politisches System, in dem ein König der Staatschef ist.

2 Ergänzen Sie.

Bestehen, auflösen, bilden, wachen, abstimmen, benötigen, vertreten, diskutieren, gehören, wählen.

1 Das deutsche Parlament ... aus zwei Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat. 2 Deutschland ... zu demokratischen Staaten. 3 Im Jahre 2005 wurde die erste Frau Angela Merkel zur Bundeskanzlerin ... . 4 Die Abgeordneten ... die Interessen ihrer Wähler im Parlament. 5 das Parlament wird sehr selten vorzeitig .... 6 Im Bundestag ... man die wichtigsten Probleme der Innen- und Außenpolitik. 7 Über die Kandidatur des Bundespräsidenten ... man im Bundesrat ... . 8 Der Gesetzentwurf ... die Mehrheit der Stimmen, um zum Gesetz zu werden. 9 Das Verfassungsgericht ... über die Einhaltung der Gesetze. 10 der Bundeskanzler ... die Regierung – das kabinett der Minister.

Lesen Sie!

DAS POLITISCHE SYSTEM IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Deutschland ist seit dem 3. Oktober 1990 wieder ein vereinter Staat mit der Hauptstadt in Berlin. Die Nationalflagge ist schwarz-rot-gold, im Wappen ist der Adler. Das Land besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landesparlament (Landtag) und seine Landesregierung. „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“ – lautet die deutsche Verfassung. Alle Deutschen ab 18 Jahre dürfen sich an den Wahlen beteiligen.

Zu den legislativen (gesetzgebenden) Verfassungsorganen des deutschen Staates gehören der Bundestag und der Bundesrat. Die exekutiven Aufgaben übernehmen vor allem die Bundesregierung, der Bundeskanzler und der Bundespräsident.

Der Bundespräsident

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen. Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie den Delegierten von den Landtagen.

Der Bundespräsident schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab und empfängt die Botschafter. Seine Aufgaben sind repräsentativ, die Außenpolitik selbst ist die Sache der Bundesregierung. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag (unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse) einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor.

Der Bundesrat.

Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Länder. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landtage. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen.

Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Im Bundesrat vertritt jedes Land seine besonderen Interessen und sucht Bündnisse mit anderen Ländern, die das gleiche Ziel anstreben, unabhängig davon, welche Partei dort die Regierung bildet.

Der Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten des Bundestages werden vom Volk aus den Reihen der Parteien für vier Jahre gewählt. Die Walhen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die größten Parteien Deutschlands sind: die CDU/CSU (die Christlich-Demokratische Union und die Christlich-Soziale Union), die FDP (die Freie Demokratische Partei), die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), die Grünen.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. In dem Bundestag werden entscheidende Fragen der Außen- und Innenpolitik diskutiert. In den Parlamentsausschüssen wird die Vorarbeit für jedes Gesetz geleistet, daran beteiligen sich jeweilige Experten. In den Ausschüssen wird auch die Regierungstätigkeit kontrolliert.

Die Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Lesungen. In der dritten Lesung wird endgültig abgestimmt. Ein Gesetz ist angenommen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. In bestimmten Fragen muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die Bundesregierung.

Die Bundesregierung, das „Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt in der Bundesregierung eine selbstständige, höhere Stellung ein. Er allein darf das Kabinett bilden: Er wählt die Minister aus und entscheidet über ihre Geschäftsbereiche. Die wichtigsten Ministerien sind: das Auswärtige Amt, die Bundesministerien des Inneren, der Justiz, der Finanzen und der Verteidigung. Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungs-politik. Die Bundesminister leiten im Rahmen dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.

das deutsche Regierungssystem wird oft als Kanzlerdemokratie bezeichnet. Der Bundeskanzler wird aus den Reihen der stärksten Fraktion vom Parlament (dem Bundestag) mit der Mehrheit der Stimmen gewählt und er allein ist ihm verantwortlich.

Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung der Verfassung. Jeder Bürger hat das Recht eine Beschwerde einzulegen, wenn der Staat seine Grundrechte verletzt. Das Gericht ent-scheidet auch in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Bundesorganen. Nur dieses Gericht darf feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig ist. In diesem Fall wird sie aufgelöst. Es prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

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