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7 Spielen Sie einen Dialog mit dem deutschsprechenden Ausländer, der sehr wenig über Belarus weiß. Laden Sie ihn in Ihr Heimatland zu Besuch ein.

3.2 Das politische System in der Republik Belarus Wortliste zum Thema

SUBSTANTIVE:

der Abgeordnete,-en, -en

die Abstimmung, -, -en

die Außenpolitik, -

der Bürger,-es, -

die Freiheit, -, -en

das Gericht,-s, -e

der Gesetzentwurf,-s, -entwürfe

die Gesetzgebung, -

die Grundlage, -, -n

die Innenpolitik, -

der Ministerrat,-es, -räte

das Mitglied,-s, -er

die Nationalversammlung, -, -en

der Oberbefehlshaber,-s, -

der Premierminister,-es, -

der Rat der Republik

das Recht, -s, -e

der Rechtsstaat, -es, -en

die Regierung, -, -en

die Repräsentantenkammer, -, -n

der Richter,-s, -

der Rücktritt,-es, -e

das Staatsoberhaupt, -es, -häuper

der Stellvertreter,-s, -

die Verfassung, -, -en

die Verwaltung, -, -en

die Vielfalt (an+Dat), -

der Vorsitzende,-en, -en

die Wahl, -, -en

die Zustimmung, -, -en

Verben:

anerkennen/anerkannte/hat anerkannt

aufheben/hob auf/hat aufgehoben

bilden

definieren

entlassen/entließ/hat entlassen

entscheiden/entschied/entschieden über+Akk.

ernennen/ernannte/ernannt

sichern

verändern

verbieten/verbot/hat verboten

verhandeln

verkörpern

vertreten/vertrat/hat vertreten

nach außen vertreten

verwirklichen

wählen

ADJEKTIVE UND ADVERBIEN:

allgemein

frei

geheim

gesellschaftlich

gewaltsam

gleich

selbständig

separat

unitarisch

unmittelbar

verantwortlich

verfassungsmäßig

wählbar

1 Aus welchen teilen werden die zusammengesetzten Substantive gebildet? Wie heißen sie auf Russisch?

Der Rechtsstaat, die Außenpolitik, das Völkerrecht, das Hauptziel, der Gesundheitsschutz, die Altersfürsorge, die Berufsausbildung, das Staats-oberhaupt, Repräsentantenkammer, das Verfassungsgericht, der Ober-befehlshaber, die Nationalversammlung, das Gesetzgebungsorgan, die Re-präsentantenkammer, der Gesetzentwurf, die Staatsverwaltung, das Staats-verwaltungsorgan.

2 Ergänzen Sie die Verben.

bestehen, sein, verwirklichen, zählen, vertreten, wählen, verbieten, ernennen, leiten, sichern.

1 belarus … seine Innen- und Außenpolitik selbständig. 2 Nationa-listische und extremistische Parteien sind in Belarus … . 3 Die Verfassung von Belarus … den Bürgern die Rechte auf Gesundheitschschutz, Aus-bildung und Alterfürsorge. 4 Der Präsident … Belarus nach außen. 5 Das belarussische Parlament … aus zwei Kammern. 6 Der Präsident … die Richter des Verfassungsgerichts. 7 Das Volk … die Abgeordneten in freier, geheimer und gleicher Wahl. 8 Die Repräsentantenkammer … 110 Abgeordnete. 9 Der Premierminister … den Ministerrat. 10 Wählbar … jeder Bürger der Republik Belarus ab 21 Jahre.

Lesen Sie!

DAS POLITISCHE SYSTEM IN DER REPUBLIK BELARUS

Verfassung

Die Verfassung der Republik Belarus 1994 definiert die Republik Belarus als einen unitarischen, sozialen Rechtsstaat, der seine Innen- und Außenpolitik selbständig verwirklicht.

Die Verfassung garantiert eine Vielfalt an politischen Instituten, Ideologien und Meinungen. Verboten sind aber politische Parteien und andere gesellschaftliche Organisationen, die verfassungsmäßige Ordnung gewaltsam verändern wollen.

Die Republik Belarus erkennt gesellschaftliche Prinzipien des Völkerrechts an. die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger der Republik Belarus ist Hauptziel des Staates. Die Verfassung sichert den Bürgern der Republik Belarus das Recht auf Gesundheitsschutz und kostenlose Behandlung in staatlichen Krankenhäusern. Sie garantiert auch den freien Zugang zur allgemeinen Schul- und Berufsausbildung. Wichtige soziale Leistung ist das gesicherte Recht auf Altersfürsorge und Versorgung im Krankheitsfall.

Präsident

Der Präsident der Republik Belarus ist Staatsoberhaupt und Garant der Verfassung der republik. Er verkörpert die Einheit des Volkes, garantiert die Verwirklichung der Grundlinien der Innen- und Außenpolitik, vertritt Belarus nach außen.

Der Präsident bildet und löst die Administration des Präsidenten und andere Organe beim Präsidenten auf. Er ernennt mit zustimmung der Repräsentantenkammer den Premierminister. Der Präsident bestimmt die Struktur der Regierung der Republik Belarus, ernennt und entlässt die Minister, entscheidet über die Rücktritt der regierung. Er ernennt mit Zustimmung des Rats der Republik die Richter des Obersten Gerichtes und des Verfassungsgerichtes. Der Präsident darf Akte der Regierung aufheben. Er ist auch Oberbefehlshaber der belarussischen Armee.

Parlament

Das Parlament – die Nationalversammlung der Republik Belarus – ist das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Belarus. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik. Die Repräsentantenkammer zählt 110 Abgeordnete, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Wählbar ist jeder Bürger der Republik Belarus ab 21 Jahre.

Der Rat der Republik ist die Vertretung der Gebiete (Oblast). Von den Abgeordneten werden für jede Oblast und die Stadt Minsk je acht Mitglieder des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. Mitglied des Rats darf der Bürger von Belarus ab dem Alter von 30 Jahre werden.

Die Kammern verhandeln separat. Jede Kammer hat ihren Vorsitzenden. Jeder Gesetzentwurf wird zunächst in der Repräsentantenkammer und dann im Rat der Republik behandelt. Das Parlament wird für vier Jahre gewählt.

Regierung

Die Regierung – der Ministerrat der Republik Belarus – ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung. In seiner Tätigkeit ist die Regierung vor dem Präsidenten und dem Parlament verantwortlich. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, seinen Stellvertretern und den Ministern. Sie werden vom Präsidenten ernannt und entlassen. Das Ministerrat leitet das System der Staatsverwaltungsorgane.

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