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Der 3. Text. Schutz für die Erde

Wortschatz

das gemeinsame Vorgehen — общие действия

weltweite Bekämpfung — всемирная борьба

der Treibhauseffek — парниковый эффект

das Niveau (nivo:)—уровень

unerlässlich sein — быть недопустимым

das Hochwasser — наводнениe

SCHUTZ FÜR UNSERE ERDE

Für eine wirksame Regelung des Klimaschutzes ist das gemeinsame Vorgehen aller Staaten notwendig. Eben aus diesem Grund sind vom 28. Marz bis 7. April 1995 Vertreter aus über 100 Staaten nach Berlin gekommen. Die Regierungschefs, Minister und «Hohe Beamten» der internationalen UN-Organisationen wollen sich für die weltweite Bekämpfung des Treibhauseffektes einsetzen. Basis dafür ist die von über 100 Staaten ratifizierte Klimarahmen-Konvention der Vereinten Nationen. Das Ziel dieser Konvention ist es, die Treibhausgasemission auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche, durch Eingriffe des Menschen verursachte Störung des Klimasystems ausgeschlossen wird.

Die Industrieländer haben sich verpflichtet, neue und zusatzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklungsländer bei der Durchfuhrung der Konvention zu unterstützen.

Das zentrale politische Thema wird Uberprüfung der Verpflichtungender Klimarahmenkonvention sein. Es ist davon auszugehen, dass die Konferenz zu dem Schluss kommen wird, dass die Verpflichtungen der Industrieländer zur Treibhausgasreduktion unangemessen sind. Deshalb sei es unerlasslich, dass diese Verpflichtung weiterentwickelt wird.

Die vom Hochwasser betroffenen Länder Niederlande, Deutschland, Belgien und Frankreich spilten nach Ansicht der internationalen Naturschutzstiftung Wold Wide Fund for Nature (WWF) die Warnungen der Natur ernst nehmen. «Das katastrophale Hochwasser mit Milliardenschaden konnte bereits der Bote einer Klimaveranderung sein»; betonte Stephan Singer, Klimaexperte von WWF-Deutschland in Frankfurt.

Meteorologische Untersuchungen der Universität Frankfurt ergaben nach Darstellung von WWF einen Anstieg der Mittleren Wintertemperatur um 1 bis 1,5 Grad in den vergangenen 100 Jahren in Süddeutschland und eine Zunahme der Winterniederschläge um 20 bis zu 40 Prozent in den vergangenen 30 Jahren. Damit seien Computermodelle bestätigt, die als Folge der Klimaänderung durch Treibhausgase mildere und nasse Winter, aber trockenere Sommer in Nord-Westeuropa vorhersagen.

Der 4. Text. Umweltschutz

Wortschatz

die Zusammenarbeit — сотрудничество

der Bestandteil — составная часть

die Gleichwertigkeit — равноценность, эквивалентность

UMWELTSCHUTZ

Angesichts der globalen Dimension der Umweltprobleme, die vor inationalen Grenzen nicht haltmachen und daher nur in grenzüberschreitender Zusammenarbeit gelöst werden konnen, wird eine wiksame Umweltpolitik der Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung fiir die Zukunft sein. Das Ausmaß der drohenden Zerstörung erfordert eine erhebliche Steigerung der Anstrengungen, den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.

Der Bundesrat hält an dem Ziel einer Umweltunion fest. Er sieht in dem Vertrag von Maastricht einen Fortschritt bei der Veratikerung des Prinzips einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und umwaltvertraglichen Entwicklung.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Umweltschutz als integrierter Bestandteil anderer Politikbereiche die besten Durchsetzungschancen hat.

Die in Artikel 2 des EG-Vertrages festgelegten Ziele eines beständigen umweltvertraglichen Wachstums und einer Hebung der Lebensqualität lassen sich nur dann erreichen, wenn Mindeststandards auf hohem Niveau Umweltnormen festgelegt werden. Sie sind auch für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes unverzichtbar. Bei der gemeinschaftlichen Umweltpolitik ist den Bedurfnissen und Besonderheiten der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat hält darüber hinaus einen einheitlichen Vollzug der Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft in allen Mitgliedstaaten für dringend erforderlich. Deshalb muss auch in Zukunft die Kommission für alle umweltrelevanten Tatbestände grundlegende Regelungen entwickeln, die dazu führen, dass Umweltschutzziele in allen Ländern der Gemeinschaft umgesetzt werden.

Das Prinzip der Gleichwertigkeit findet sich bereits heute in Ansätzen im Sekundarrecht der EG., z.B.— in der Richtlinie vom 04. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, — in der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, — in der Richtlinie über Grenzwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub.

Hier regelt das Gemeinschaftsrecht, dass Messmethoden und Grenzwerte, wie sie das nationale Recht vorsieht, angewandt werden konnen. Für andere Bereiche im Gewässerschutz und in der Luftreinhaltung, für die Abfallverbringung werden mit der EG-Kommission Absprachen zu treffen sein, wann und in welchen Fällen nationales Recht als gleichwertig an die Stelle von EG-Recht treten kann.

Mitgliedstaaten mit einem hohen Umweltschutzniveau dürfen nicht zu einer Absenkung ihrer Anforderungen gezwungen werden, weil sonst die Umweltpolitik in der gesamten Gemeinschaft zum Stillstand kommt. Soweit eine Harmonisierung unerlässlich ist, hat sie auf einem hohen Schutzniveau zu erfolgen.