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Немецкий язык для юристов.doc
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V. Setzen Sie die Verben im Präsens korrekt ein.

  1. Hans ..... Abiturienten und Studierende zu den Themen Berufs- und Studienwahl. (beraten)

  2. Die Berufsberater ….. die Jugendlichen in ihrer Selbsteinschätzung. (unterstützen)

  3. Während dieser Tätigkeit kann man gute Kenntnisse ..... . (erwerben)

  4. Drei Richter ..... über den Fall. (entscheiden)

  5. Der Staatsanwalt ..... den Anweisungen der Vorgesetzten. (unterliegen)

  6. Der Staatsanwalt muss festgesetzte Dienststunden ..... . (einhalten)

  7. Der Rechtsanwalt ..... seinen Klienten. (vertreten)

  8. Der Rechtsanwalt ..... die Interessen seines Klienten ..... . (wahrnehmen)

VI. Setzen Sie die Verben im Passiv korrekt ein.

  1. Die Bundesrichter ..... auf Lebenszeit ..... . (ernennen)

  2. Die Richter können nicht ..... ..... . (versetzen)

  3. Die Richter können nicht ..... ..... . (absetzen)

  4. Die Laienrichter ..... von Gemeinden ..... . (wählen)

  5. Die Verträge können vom Notar ..... ..... . (beurkunden)

  6. In einigen Bundesländern darf das Amt des Notars nicht gleichzeitig mit anderen Berufen ..... ..... . (ausüben)

Text a. Richter und Staatsanwälte

In den Händen der Richter liegt die Führung des Gerichtsprozesses. Die meisten Gerichte sind Kollegialgerichte. Es entscheidet also nicht ein Einzelrichter über den Fall, sondern ein Kollegium von meist drei Richtern. Der Beruf des Richters ist durch die richterliche Unabhängigkeit gekennzeichnet. Sie bedeutet, dass der Richter bei seiner Rechtsprechungstätigkeit keinen Anweisungen seitens seiner Vorgesetzten unterliegt. Niemand kann einem Richter vorschreiben, wann und wie er einen konkreten Fall zu entscheiden hat. Er ist nur Recht und Gesetz unterworfen. Diese Unabhängigkeit ist rechtlich dadurch gesichert, dass die Richter auf Lebenszeit (bis zur Pensionierung) ernannt sind und gegen ihren Willen weder versetzt noch abgesetzt werden können. Die Richter an den Gerichten der Länder werden vom jeweiligen Justizministerium ernannt; die Bundesrichter vom Bundespräsidenten.

Außer den Berufsrichtern gibt es Laienrichter. Das sind Bürger ohne juristische Ausbildung, die zusammen mit Berufsrichtern gleichberechtigt an der Entscheidung von Rechtsfällen beteiligt sind. Sie werden nach Vorschlagslisten der Gemeinden ausgewählt. Ihre Zahl ist sehr groß, weil der einzelne Laienrichter nur wenige Male im Jahr zu einer Sitzung herangezogen wird.

Die Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte sind in den meisten Bundesländern durchlässig: wer als Staatsanwalt angestellt wurde, kann später Richter werden und umgekehrt. In einigen Bundesländern kann sogar nur derjenige zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, der zuvor als Staatsanwalt tätig war. Im Gegensatz zum Richter ist der Staatsanwalt nicht unabhängig, sondern Beamter, der den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hat. Er muss deshalb auch ‑ anders als ein Richter ‑ festgesetzte Dienststunden einhalten. Die Staatsanwälte sind im wesentlichen im Strafverfahren tätig. Ihnen obliegt bei Vorliegen eines Verdachts einer Straftat die Ermittlung und die Aufklärung des Sachverhalts. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.