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Немецкий язык для юристов.doc
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IV. Finden Sie die russischen Entsprechungen.

  1. in die Gerichtszweige aufgegliedert sein

  1. упрекать в нарушении уголовно-правовых норм

  1. Prozesse durchführen

  1. ведать судебными делами

  1. die Verletzung strafrechtlicher Normen vorwerfen

  1. вести процессы

  1. für Rechtsstreitigkeiten zuständig sein

  1. предлагать правовую защиту

  1. sich auf Vorschriften beziehen

  1. решать имущественные споры

  1. Rechtsschutz bieten

  1. быть в компетенции

  1. das Gericht anrufen

  1. ссылаться на положения

  1. in die Zuständigkeit fallen

  1. вынести решение

  1. über vermögensrechtliche Streitigkeiten entscheiden

  1. подразделяться на сферы подсудности

  1. die Rechtseinheit wahren

  1. соблюдать правовое единство

  1. eine Entscheidung herbeiführen

  1. обращаться в суд

  1. einer rechtlichen Würdigung unterziehen

  1. подвергать правовой оценке

Text a. Aufbau der Gerichtsbarkeit

I. Lesen Sie vier Textabschnitte zum Thema und ordnen Sie die Überschriften den Texten zu.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die rechtsprechende Gewalt in fünf selbstständige Gerichtszweige aufgegliedert. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Begriff der ordentlichen Gerichtsbarkeit erklärt sich aus der geschichtlichen Entwicklung und bedeutet keine Hervorhebung gegenüber den anderen Gerichtszweigen. Sie ist der geschichtliche Stamm, aus dem sich die übrigen Zweige der Gerichtsbarkeit entwickelt haben.

  1. Arbeitsgerichte

  2. Finanzgerichte und Sozialgerichte

  3. Verwaltungsgerichte

  4. Strafgerichte und Zivilgerichte

I. ________________________________

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Strafgerichte und Zivilgerichte. Den Strafgerichten obliegt die Anwendung des Strafrechts. Sie führen Prozesse durch, denen die Staatsanwaltschaft eine Verletzung strafrechtlicher Normen vorwirft. Die Zivilgerichte sind für die Entscheidung bürgerlicher (ziviler) Rechtsstreitigkeiten zuständig, also immer dann, wenn sich der Streitgegenstand zwischen einzelnen Bürgern (Kläger und Beklagtem) auf Vorschriften des Privatrechts bezieht (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis oder einem Kaufvertrag). Aus der Zuständigkeit der Zivilgerichte herausgenommen ist jedoch das Arbeitsrecht als ein heute besonders wichtiges Sondergebiet des Privatrechts.

II. ________________________________

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Gerichtszweig, der zuständig für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt ist. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet dem Bürger Rechtsschutz, wenn er sich durch eine Maßnahme der öffentlichen Verwaltung in seinen Rechten verletzt glaubt. Die Verwaltungsgerichte entscheiden, wenn der Bürger bei Alltagskonflikten mit den Verwaltungsbehörden gerichtlichen Schutz begehrt. Die Verwaltungsgerichte haben zunehmend aber auch über wichtige Konflikte der politischgesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden, zum Beispiel bei Streitigkeiten um die Genehmigung des Baus von Kernkraftwerken.

III. ________________________________

Aus der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Die Finanzgerichte sind bei Streitigkeiten um Verwaltungsakte der Finanzbehörden (Steuerbescheide) zuständig. Da das moderne Steuerrecht außerordentlich kompliziert ist, ist die Möglichkeit, ein Finanzgericht anzurufen; ein wichtiger Rechtsbehelf für den Bürger, der die rechtmäßige Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in seinem Fall bezweifelt. Sehr bedeutsam ist auch die Sozialgerichtsbarkeit, die bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) zu entscheiden hat.

IV. ________________________________

Die Einrichtung einer besonderen Arbeitsgerichtsbarkeit entspricht der herausragenden Bedeutung des Arbeitslebens in der modernen Gesellschaft. In die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich auf Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis beziehen (z.B. Konflikte um die Lohnzahlung oder die Rechtmäßigkeit von Kündigungen). Die Amtsgerichte sind auch zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, also zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z. B. bei Konflikten um die Rechtmäßigkeit eines Streiks) und bei Konflikten um die betriebliche Mitbestimmung.

II. Was passt? Markieren Sie.

Zivil-gerichte

Verwaltungs-gerichte

Finanz-gerichte

Sozial-gerichte

Arbeits-gerichte

sind zuständig für ....

  1. Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt

  2. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung

  3. Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis

  4. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien

  5. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

  6. Streitigkeiten um Verwaltungsakte der Finanzbehörden

  7. Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag

III. Was passt? Markieren Sie.

  1. in die Gerichtszweige

  1. zuständig sein

  1. Prozesse

  1. bieten

  1. die Verletzung strafrechtlicher Normen

  1. anrufen

  1. für Rechtsstreitigkeiten

  1. aufgliedern

  1. sich auf Vorschriften

  1. fallen

  1. Rechtsschutz

  1. vorwerfen

  1. das Gericht

  1. durchführen

  1. in die Zuständigkeit

  1. beziehen