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Немецкий язык для юристов.doc
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II. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.

  1. уголовный кодекс

  2. неравноправные стороны

  3. на предварительном расследовании

  4. опрашивать свидетелей

  5. допрашивать подозреваемого

  6. оглашать приговор

  7. поручать адвокату представлять свои интересы в суде

III. Setzen Sie die Verben korrekt ein.

eröffnen erhebenverkünden • mitteilenuntersuchengegenüberstehen

  1. Im Strafprozess ..... sich nicht gleichberechtigte Prozessparteien ..... .

  2. Der Verletzte ..... selbst eine Privatklage.

  3. Das Gericht ..... dem Angeschuldigten die Anklageschrift ..... .

  4. Das Gericht ..... das Hauptverfahren.

  5. In der Hauptverhandlung ..... das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.

  6. Nach geheimer Beratung ..... der Vorsitzende des Gerichts den Urteilsspruch.

IV. Um welchen Abschnitt des Strafprozesses geht es?

im Ermittlungs-verfahren

im Zwischen-verfahren

in der Hauptverhandlung

  1. untersucht das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.

  2. erforscht die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt.

  3. teilt das Gericht dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit.

  4. befragt die Staatsanwaltschaft Zeugen.

  5. sichert die Staatsanwaltschaft Spuren.

  6. nimmt der Angeschuldigte Stellung.

  7. verkündet der Vorsitzende des Gerichts den Urteilsspruch nach geheimer Beratung.

  8. vernimmt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten.

  9. halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Schlußvortäge nach der Beweisaufnahme.

  10. trägt die Staatsanwaltschaft Belastungs- oder Entlastungsmaterial zusammen.

V. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

  1. Worum geht es im Strafprozess?

  2. Wie nennt man die Parteien im Strafprozess?

  3. Wodurch wird die Strafverfolgung eingeleitet?

  4. Wo kann man eine Anzeige erstatten?

  5. Was hat die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu machen?

  6. Was macht das Gericht im 2. Abschnitt des Verfahrens?

  7. Was untersucht das Gericht in der Hauptverhandlung?

  8. Wie kann das Urteil sein?

VI. Sprechen Sie zum Schaubild. Gebrauchen Sie dabei folgende Wendungen:

Das Schaubild heißt .....

In diesem Schaubild geht es um .....

In dem Ermittlungsverfahren…..

In dem Zwischenverfahren…..

In der Hauptverhandlung…..

Text c. Der Instanzenzug im Zivilrecht

I. Ordnen Sie die Absätze in der richtigen Reihenfolge an.

  1. Gegen die in der Berufungsinstanz von den Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile ist die Revision an den Bundesgerichtshof möglich. Selten gibt es die Sprungrevision: Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts können mit Einwilligung der Gegenpartei gleich am Bundesgerichtshof überprüft werden ‑ die Berufungsinstanz kann so umgegangen werden.

  2. Vor welchem Gericht zivilrechtliche Streitigkeiten zu klaren sind, ist zunächst abhängig von örtlichen Kriterien. Hierbei kann z.B. auf den Wohnsitz des Beklagten oder den Firmensitz abgestellt werden. Ob die erste Instanz vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht zu verhandeln ist, hängt ab von sachlichen Kriterien: Amtsgerichte sind grundsätzlich zuständig bei einem Streitwert bis 5.000 Euro, Landgerichte ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro. Allerdings gibt es auch streitwertunabhängige Zuweisungen: Ehe- und Kindschaftssachen beispielsweise sind zunächst immer vor dem Amtsgericht zu klären.

  3. Gegen erstinstanzliche Urteile ist die Berufung zulässig. Der Rechtsstreit kommt dann an das nächsthöhere Gericht. Über erstinstanzliche Urteile eines Amtsgerichts wird am Landgericht entschieden. Erstinstanzliche Urteile eines Landgerichts kommen an das jeweilige Oberlandesgericht. Die zweite Instanz in Ehe- und Kindschaftssachen ist immer das Oberlandesgericht.

Richtige Reihenfolge:

__ __ __