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Strafrechtliche Verantwortung

— Ein Kind (bis einschließlich 13 Jahre) ist absolut strafunmündig. Möglich sind erzieherische Maßnahmen durch Jugendbehörden und das Vormundschaftsgericht.

— Ab 14 ist man bedingt strafmündig, d. h. man ist für seine Taten strafrechtlich verantwortlich, wenn man zur Zeit der Tat reif genug gewesen ist, das Unrecht seines Handelns einzusehen und sich nach dieser Einsicht zu verhalten.

— Ab 16 können die Gerichte verlangen, dass eine Aussage vor Gericht unter Eid gemacht wird (Beginn der Eidesfähigkeit).

— Ab 18 ist man für sein Handeln voll verantwortlich (volle Deliktsfähigkeit). Man ist als Heranwachsender voll strafmündig, d.h. man kann bis zum 21. Lebensjahr für eine Straftat entsprechend der Reife entweder wie ein Jugendlicher oder wie ein Erwachsener (alle Bürger vom vollendeten 21. Lebensjahr an) bestraft werden.

— Mit 21 Jahren beginnt volle strafrechtliche Verantwortung als Erwachsener.

Religion

— Bis zum 9. Lebensjahr bestimmen die Eltern unbeschränkt über die Religion des Kindes.

— Ab 10 gilt es, dass bei Uneinigkeit der Eltern über Religionsfragen ein Kind Recht auf Anhörung durch das Vormundschaftsgericht hat.

— Ab 12 ist ein Bekenntniswechsel nur mit Zustimmung des Kindes möglich. Wenn es also katholisch war, dürfen die Eltern es nicht plötzlich «umtaufen».

— Ab 14 ist man voll religionsmündig, d. h. Jugendliche können selbst frei entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten

— Mit der Geburt wird ein Kind Träger der Grundrechte und erwirbt die Staatsangehörigkeit.

‑‑ Ab 10 Jahren gibt es einen Ausweis mit Passbild.

  • Mit 13 Jahren sind Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot von Kindern möglich (z. B. in der Landwirtschaft).

  • Ab 14 haben Jugendliche das Recht auf Erteilung eines Führungszeugnisses.

  • Ab 16 muss jeder Jugendliche einen Personalausweis oder einen Pass besitzen und ihn auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.

  • Mit 18 Jahren ist man volljährig. Zugleich erwirbt man aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag und zu den Länderpalmenten.

  • Alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind wehrpflichtig.

I. Korrigieren Sie die inhaltlichen Fehler.

  1. Ab 7 sind die Kinder geschäftsunfähig.

  2. Ab 16 ist man voll geschäfts-, prozess- und testierfähig.

  3. Ab 12 ist man für seine Taten strafrechtlich verantwortlich.

  4. Ab 11 können die Gerichte verlangen, dass eine Aussage vor Gericht unter Eid gemacht wird.

  5. Ab 10 können Jugendliche selbst frei entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.

  6. Ab 10 Jahren gibt es keinen Ausweis mit Passbild.

  7. Ab 6 muss jeder Jugendliche einen Personalausweis oder einen Pass besitzen

  8. Mit 14 Jahren ist man volljährig.

II. Setzen Sie die Verben korrekt ein.

bestimmen treffenschließenerwerben besitzenbestehenabschließen

  1. Ab 6 ..... jedoch für die Kinder die Schulpflicht.

  2. Die Kinder dürfen Entscheidungen, die auch Verpflichtungen mit sich bringen, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ......

  3. Die Jugendlichen können von ihrem gesetzlichen Vertreter ermächtigt werden, einen Arbeitsvertrag zu ......

  4. Ab 18 darf man jederzeit eine Ehe .....

  5. Die Kinder unter 7 Jahren ..... sind für einen Schaden nicht verantwortlich.

  6. Bis zum 9. Lebensjahr ..... die Eltern unbeschränkt über die Religion des Kindes.

  7. Mit der Geburt ..... das Kind die Staatsangehörigkeit.

  8. Ab 16 muss jeder Jugendliche einen Personalausweis oder einen Pass .....

III. Ergänzen Sie die Tabelle.

unter 7

7-18

ab 18

Abschluss von Verträgen

Verantwortung für Schäden

Strafrechtliche Verantwortung

Religion

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten