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Немецкий язык для юристов.doc
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II. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind.

  1. Das Privatrecht gliedert sich in das allgemeine Privatrecht und in das sonstige Privatrecht.

  2. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet.

  3. Das sonstige Privatrecht ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Sachenrecht und anderen Rechtsgebieten ausführlich geregelt.

  4. Das Bürgerliche Gesetzbuch besteht aus sechs Büchern.

  5. Der Allgemeine Teil enthält die Vorschriften, die für alle übrigen Bücher des BGB gelten.

  6. Das Sachenrecht enthält Regeln über die tatsächliche Sachherrschaft, die rechtliche Sachherrschaft sowie beschränkte dingliche Rechte.

  7. Das Erbrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung

  8. Das fünfte Buch behandelt das Familienrecht.

III. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.

  1. Германское гражданское уложение

  2. вступить в силу

  3. вещное право

  4. семейное право

  5. наследственное право

  6. обязательственное право

  7. содержать положения

  8. физические и юридические лица

  9. движимое и недвижимое имущество

  10. регулировать отношение лица к вещи

  11. регулировать имущественно-правовые последствия смерти

IV. Kombinieren Sie die passenden Satzhälften.

  1. Das Privatrecht

    1. ordnet die Beziehung einer Person zu einer Sache.

  1. Das sonstige Privatrecht

    1. geht es vor allem um Normen über Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte.

  1. Das Bürgerliche Gesetzbuch

    1. behandelt die Schuldverhältnisse.

  1. Das Bürgerliche Gesetzbuch

    1. enthält Vorschriften über die familiären Beziehungen

  1. Im Allgemeinen Teil

    1. ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regelt.

  1. Das Schuldrecht

    1. regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen.

  1. Das Sachenrecht

    1. ist am l. l. 1900 in Kraft getreten.

  1. Das Familienrecht

    1. ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen ausführlich geregelt.

  1. Das Erbrecht

    1. bildet die Grundlage des gesamten deutschen Privatrechts.

V. Setzen Sie die Nomen korrekt ein.

Träger • Rechtsgeschäfte • Familienrecht • Schuldverhältnisse • Grundlage • Sachherrschaft • Privatrecht

      1. Das ..... steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht.

      2. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die ..... festgelegt.

      3. Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet die ..... des gesamten deutschen Privatrechts.

      4. Im ersten Buch geht es vor allem um Normen über Personen, Sachen und ......

      5. Das Sachenrecht enthält Regeln über die tatsächliche ....., die rechtliche Sachherrschaft sowie beschränkte dingliche Rechte.

      6. Das ..... enthält Vorschriften über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

      7. Da der Mensch mit seinem Tode nicht mehr ..... von Rechten und Pflichten sein kann, muss bestimmt werden, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat.