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Text a. Grundgesetz

I. Lesen Sie die drei Textabschnitte zum Thema und ordnen Sie die Überschriften den Texten zu.

  1. Änderung des Grundgesetzes

  2. Inhalt des Grundgesetzes

  3. Geschichte des Grundgesetzes

I. ________________________________

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das GG trat 1949 als provisorische Verfassung für Westdeutschland in Kraft und enthielt ein Wiedervereinigungsgebot. Das deutsche Volk blieb aufgefordert, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“. Dieses Gebot des Grundgesetzes wurde 1990 erfüllt. Der Verfassungstext dokumentiert nunmehr, dass das deutsche Volk mit dem Beitritt der DDR seine Einheit wiedererlangt hat. Seit dem 3.Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für das ganze Deutschland. Die Verfassungsgeber waren die Ministerpräsidenten der in den Westzonen gebildeten Länder und der Parlamentarische Rat, der von den Landtagen gewählt wurde. Dieser Rat beschloss unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde.

II. _______________________________

Das GG regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik. Es umfasst 146 Artikel. Das Grundgesetz besteht aus einer Präambel, den Grundrechten, und sog. grundrechtsgleichen Rechten, sowie dem großen Komplex des Staatsorganisationsrechts. Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1–19) fest, welche Rechte jeder Mensch und spezieller jeder Staatsbürger gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten. In dem Abschnitt Der Bund und die Länder werden die wichtigsten Staatsprinzipien benannt: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat (Föderalismus) sowie Gesetzmäßigkeit der Staatsorgane und Gewaltenteilung.

III. _______________________________

Seit 1949 ist das Grundgesetz 51 mal geändert worden (Stand Juli 2004). Der Inhalt der Verfassung kann nur durch das Gesetz geändert oder ergänzt werden, wenn zwei Drittel des Bundestages und des Bundesrates zustimmen. Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Nicht veränderbar sind die Gliederung des Bundes in Länder, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sowie die Grundsätze der Menschenwürde und der Demokratie.

II. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind.

  1. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Das Grundgesetz wurde als provisorische Verfassung für Westdeutschland am 23. April 1949 verkündet.

  3. Die Verfassungsgeber waren die Ministerpräsidenten der in den Westzonen gebildeten Länder und der Parlamentarische Rat.

  4. Seit dem 3.Oktober 1992 gilt das Grundgesetz für das ganze Deutschland.

  5. Das GG regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik.

  6. Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel.

  7. Seit 1949 ist das Grundgesetz 151 mal geändert worden (Stand Juli 2004).

  8. Der Inhalt der Verfassung kann nur durch das Gesetz geändert oder ergänzt werden

III. Was passt? Markieren Sie.

  1. in Kraft

    1. ändern

  1. das Grundgesetz

    1. verkünden

  1. die Grundordnung

    1. gelten

  1. den Inhalt der Verfassung

    1. umfassen

  1. die Verfassung

    1. regeln

  1. für das ganze Deutschland

    1. beschließen

  1. die Artikel

    1. treten