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Немецкий язык для юристов.doc
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II. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind.

  1. Unter der Rechtswissenschaft (französisch jurisprudentia) versteht man das Wissen des Rechts und seiner Auslegung.

  2. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen.

  3. Im alten Rom wurde der Begriff Rechtswissenschaftler für die Rechtsanwender benutzt.

  4. Die Rechtswissenschaft formuliert rechtliche Beziehungen, Rechte und Pflichten.

  5. Das Recht im englischen Sprachraum ist systematisch in umfangreichen Gesetzeswerken fixiert.

  6. In Deutschland gibt es das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 15. 5. 1871.

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

    1. Was versteht man unter der Rechtswissenschaft?

    2. Womit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft?

    3. Für wen wurde im alten Rom der Begriff Rechtswissenschaftler benutzt?

    4. Wie wurden im alten Rom die Personen genannt, die sich im Rechtswesen besonders gut auskannten?

    5. Wie hieß die Gesetzessammlung, die durch die Auslegungen der Rechtsanwender des alten Rom geschaffen wurde?

    6. Was formuliert, klassifiziert und analysiert die Rechtswissenschaft?

    7. Worauf beruht das Fallrecht?

    8. In welchen Staaten wird der Begriff Rechtswissenschaft immer noch im Zusammenhang mit dem Fallrecht verwendet?

    9. Wodurch unterscheidet sich das Recht im deutschen Sprachraum von dem Fallrecht?

IV. Was Neues und Interessantes haben Sie über „Recht und Rechtswissenschaft“ erfahren? Benutzen Sie die Informationen aus den gelesenen Texten bei Ihrer Erzählung. Testen sie sich!

I. Setzen Sie die richtigen Wörter ein, die alle 5 Buchstaben gemeinsam haben.

1

2

3

4

5

6

7

Definitionen:

  1. обычное право

5. юриспруденция

  1. правовая норма

6. отрасль права

  1. институт права

7. правоотношение

  1. источник права

II. Wählen Sie die richtige Variante.

A.

  1. Das Recht, ..... die Beziehungen der einzelnen natürlichen und juristischen Personen untereinander regelt, ist das Privatrecht.

a. das

b. die

c. dessen

  1. Die Wissenschaft, ..... rechtliche Beziehungen, Rechte und Pflichten formuliert, ist die Rechtswissenschaft.

a. der

b. deren

c. die

  1. Vor der normannischen Eroberung (l066) war England ein loses Bündnis von Gesellschaften, ..... Gesetze lokale Gültigkeit in den Stämmen hatten.

a. denen

b. deren

c. der

  1. Die zwölf Tafeln von Rom und ihre Nachfolger im Römischen Reich, zu ..... auch der Kodex Justinianus zählt, führten zu Kodizes des Privatrechts.

a. denen

b. deren

c. den

  1. Das bedeutendste historische Beispiel ist das römische Recht, ..... die meisten Rechtssysteme der Welt beeinflusste.

a. das

b. der

c. dem

B.

  1. Das Gewohnheitsrecht äußert sich besonders ..... langdauernder gleichförmiger Anwendung eines Rechtssatzes durch die Gerichte.

a. am

b. im

c. ins

  1. Das objektive Recht teilt man ..... zwei große Rechtsgebiete ein.

a. aus

b. bei

c. in

  1. ….. öffentlichen Recht gehören das Staatsrecht, das Europarecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Strafrecht, das Kirchenrecht, das Prozessrecht.

a. Im

b. Zum

c. Am

  1. Das Privatrecht gliedert sich ….. das allgemeine Privatrecht und in die Sonderprivatrechte.

a. mit

b. in

c. von

  1. Das Erbrecht bestimmt ..... das Schicksal des Vermögens einer Person nach ihrem Tode.

    1. über

b. von

c. um

C.

  1. Die rechtliche Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu Sachen heißt ......

a. Rechtsnorm

b. Rechtsverhältnis

c. Rechtswissenschaft

  1. Den Verkehr der Staaten untereinander regelt ......

a. das Arbeitsrecht

b. das Strafrecht

c. das Völkerrecht

  1. Das Staatsrecht ..... dem öffentlichen Recht ..... .

a. stellt ......dar

b. gehört ......an

c. fasst ..... zusammen

  1. Die Rechtswissenschaft ..... sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen.

    1. beschäftigt

b. unterscheidet

c. verlangt

  1. Das ….. Recht dagegen regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat.

a. öffentliche

b. juristische

c. bürgerliche

III. Übersetzen Sie ins Deutsche.

Право Федеративной Республики Германии является преимущественно писаным правом. С исторической точки зрения право Федеративной Республики Германии восходит к частично заимствованному римскому праву и многочисленным правовым источникам в отдельных областях. Единое частное право для всей Германии было разработано в 19 веке.

überwiegend

преимущественно

historisch gesehen

с исторической точки зрения