
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Finanzierung beruht auf dem Umlageverfahren: Mit den monatlichen Beiträgen der Beschäftigten und der Arbeitgeber werden die laufenden Renten derjenigen gezahlt, die heute im Ruhestand sind. Mit ihrer Beitragszahlung erwerben die Versicherten bis zum Renteneintritt eigene Ansprüche. Für diese künftigen Renten kommen wiederum die nachfolgenden Generationen mit ihren Beiträgen auf („Generationenvertrag“). Daneben bilden betriebliche und private Altersvorsorge die zweite und dritte Säule der Alterssicherung. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.
Weitere Reformen der sozialen Sicherung
Schon umgesetzt wurde die Reform der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen und Empfängern von Sozialhilfe. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose wurden die ehemaligen Sozialhilfeempfänger, sofern sie arbeitsfähig sind, den über längere Zeit Arbeitslosen gleichgestellt. Noch offen ist eine Reform der Unfallversicherung, die das System vor allem organisatorisch weiterentwickeln soll.
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslose haben in Deutschland Anspruch auf Unterstützung. Wer arbeitslos ist und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dem steht Arbeitslosengeld zu (60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns). Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen finanziert, die je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbringen. Die Bezugshöchstdauer beträgt sechs bis 24 Monate. Danach kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende („Arbeitslosengeld II“) beantragt werden, die sich nach der Bedürftigkeit bemisst. In der Wirtschaftskrise hat sich das aus Steuern finanzierte Kurzarbeitergeld bewährt. Es ermöglicht Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden.
Sozialhilfe
Ergänzt wird das soziale Netz durch die – steuerfinanzierte – Sozialhilfe. Sie greift, wenn der Einzelne seine Notlage aus eigenen Kräften und Mitteln oder durch die von Angehörigen nicht beheben kann. Zudem gibt es sozialhilfeähnliche Basisleistungen wie eine Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sowie staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt oder in besonderen Lebenslagen.
Lebensformen
Die Arten des Zusammenlebens in Deutschland sind vielfältig, doch die meisten Menschen – mehr als 66 Millionen – leben in Haushalten mit mehreren Personen, 16 Millionen Menschen leben alleine. Mehr als 41 Millionen leben in Eltern-Kind-Gemeinschaften, darunter etwa 20 Millionen Kinder. Mehr als 23 Millionen Menschen leben als Paare zusammen, jedoch ohne Kinder. Dazu gehören überwiegend auch die 46000 Männer und 23000 Frauen, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern in einem Haushalt zusammenleben. Insgesamt gibt es in Deutschland schätzungsweise rund 160000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Familienfreundliche Gesellschaft
Deutschland eine wichtige Rolle und wird entsprechend staatlich unterstützt. Damit Männer und Frauen sich wieder verstärkt für Nachwuchs entscheiden, gibt es seit 2007 statt des bisherigen Erziehungsgeldes ein einkommensabhängiges und aus Steuern finanziertes Elterngeld: Für die Dauer eines Jahres erhält ein Elternteil, der wegen Kindererziehung im Beruf pausiert, 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300, maximal 1800 Euro. Das Elterngeld verlängert sich auf 14 Monate, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate seine Erwerbstätigkeit ebenfalls reduziert. Damit soll die Elternzeit auch für Väter selbstverständlicher werden. Gleichzeitig wird die Kinderbetreuung weiter ausgebaut. Auch bisher hat schon jedes Kind vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt rechtlich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Bis 2013 sollen auch für Kinder unter drei Jahren 750000 Krippenplätze, und damit Platz für ein Drittel der Kinder, zur Verfügung stehen. Dies soll dazu beitragen, dass Eltern Beruf und Familie leichter verbinden können. Ein Kindergeld in Höhe von 184 Euro monatlich für das erste und zweite, 190 für das dritte und 215 für jedes weitere Kind gibt es für alle unter 18-Jährigen. Ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Eltern ist auch der Rechtsanspruch auf eine bis zu dreijährige Freistellung vom Arbeitsplatz in der Elternzeit. Außerdem besteht für junge Eltern Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.