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Vorlesung 10 Sozialleben.doc
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Vorlesung 10

Soziale Marktwirtschaft

Lebensstandard

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Lebensstandard der Welt. Nach dem HDI-Index der Vereinten Nationen ist Deutschland bei der Lebenserwartung, dem Alphabetisierungsgrad und dem Pro-Kopf-Einkommen weltweit eines der höchst entwickelten Länder. Das Gesundheitssystem ermöglicht eine umfassende medizinische Versorgung, die sozialen Sicherungssysteme der gesetzlichen Krankenkassen, der Pflege- und Unfallversicherung, der Altersvorsorge und der Sicherung bei Arbeitslosigkeit schützen die Menschen vor den finanziellen Folgen existenzieller Risiken.

Sozialstaat

Das Sozialstaatsprinzip ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben und kann selbst durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden. Damit verpflichtet das Grundgesetz den Staat, neben der Freiheitssphäre auch die existenziellen Lebensgrundlagen seiner Bürger zu sichern. Dabei hat der Einzelne die Verantwortung für seine soziale Sicherung mit zu übernehmen.

Wohlstand für alle und soziale Gerechtigkeit: Das war das Ziel, das der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard in den späten 1950er-Jahren vor Augen hatte, als er die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland etablierte. Das „Modell Deutschland“ entwickelte sich zur Erfolgsgeschichte und in vielen Ländern zum Vorbild. Einer der Grundpfeiler dieses Erfolgs ist sein umfassendes Sozialsystem. Deutschland verfügt über eines der am dichtesten gewebten Sozialnetze: 26,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fließen in öffentliche Sozialausgaben – die USA, zum Vergleich, investieren in diesen Bereich 15,9 Prozent, der OECD-Schnitt liegt bei 20,5 Prozent. Ein umfassendes System aus Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen existenzieller Risiken. Daneben umfasst das soziale Netz steuerfinanzierte Leistungen wie den Familienleistungsausgleich (Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen) oder die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige. Deutschland versteht sich als Sozialstaat, der die soziale Absicherung aller Bürgerinnen und Bürger als vorrangige Aufgabe begreift.

Die wohlfahrtsstaatlichen Sozialsysteme haben in Deutschland eine Tradition, die in die Zeit der Industrialisierung zurückreicht. Reichskanzler Otto von Bismarck entwickelte im späten 19. Jahrhundert die Grundzüge der staatlichen Sozialversicherung; unter seiner Ägide entstanden die Gesetze zur Unfall- und Krankenversicherung sowie zur Invaliditäts- und Alterssicherung. Während damals nur ein Zehntel der Bevölkerung von der Sozialgesetzgebung profitierte, stehen heute nahezu 90 Prozent der Menschen in Deutschland unter ihrem Schutz.

In späteren Jahrzehnten wurde das soziale Netz ausgebaut und gleichzeitig verfeinert; so kamen 1927 eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit und 1995 die Pflegeversicherung hinzu. Das 21.Jahrhundert verlangt nun grundsätzliche und strukturelle Neuorientierungen der Systeme, zumal mit Blick auf deren dauerhafte Finanzierbarkeit: Der zunehmende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung in Verbindung mit der vergleichsweise niedrigen Geburtenrate und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt haben die sozialen Sicherungssysteme an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Mit umfassenden Reformen versucht die Politik den Herausforderungen zu begegnen und das soziale Netz auch für kommende Generationen solidarisch zu sichern.

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