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Vorteile der ewu

Die Schaffung einer Währungsunion in Europa stellt ein beispielloses historisches Ereignis dar. Die Vorteile eines solchen Schritts liegen dabei auf der Hand: Mit der Einführung einer einheitlichen Währung entfallen Wechselkursschwankungen und die damit verbundenen Kurssicherungs- und Anpassungskosten. Das schafft Planungssicherheit, reduziert Kosten und führt zu mehr Wettbewerb und Wachstum in Europa. Die Anfälligkeit gegenüber weltweiten Störungen an den Devisenmärkten wird geringer. Ebenso fördert das größere Währungsgebiet die Vertiefung der Kapitalmärkte und trägt so zu einer Senkung der Finanzierungskosten bei. Dies wiederum erleichtert Investitionen.

Die Vorteile des größeren Währungsraums stellen sich aber nur dann ein, wenn die gemeinsame Währung wertstabil ist. Nur dann bleiben nämlich die Zinsen niedrig und der Außenwert stabil. Und nur dann wird der Binnenmarkt durch die gemeinsame Geldpolitik tatsächlich gefestigt. Die Teilnahme an einer Währungsunion verlangt ferner, dass sich die Wirtschafts-, Finanz- und Lohnpolitik flexibel an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten, z. B. ein zu starker Kostenanstieg oder ein konjunkturelles Nachhinken, lassen sich in einer Währungsunion nämlich nicht mehr durch Wechselkursänderungen korrigieren.

Risiken der ewu

Um das Risiko eines Fehlschlages des einmaligen Projekts WWU zu begrenzen, musste vor dem Eintritt in die dritte Stufe geprüft werden, ob die Staaten die Zeit genutzt hatten, um die Reife für die Währungsunion zu erlangen. Nur solche Staaten, die sich dem schärferen Wettbewerb stellen und aus eigener Kraft mithalten konnten, sollten aufgenommen werden. Andernfalls hätten den „nachhinkenden“ Staaten steigende Arbeitslosigkeit bzw. den anderen Staaten hohe Transferbelastungen gedroht. Dies hätte aber zu ökonomischen Spannungen geführt, die leicht in politische Konflikte um Transferzahlungen und die Orientierung der Geldpolitik hätten umschlagen können.

Konvergenzkriterien

Zur Beurteilung der „Stabilitätsreife“ möglicher Teilnehmerländer waren im Maastricht-Vertrag „ Konvergenzkriterien“ für die Preisstabilität, die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, die Höhe der langfristigen Zinsen und die Stabilität der Wechselkurse festgelegt worden. Auf ihrer Basis entschied der Europäische Rat im Mai 1998, dass die elf beitrittswilligen Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien 1999 an der dritten Stufe der WWU teilnehmen können. Griechenland kam 2001 und Slowenien 2007 als dreizehntes Land hinzu. Zugleich nominierte der Europäische Rat auch die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank. Damit konnten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) am 1. Juni 1998 ihre Arbeit aufnehmen. Bei der Festlegung der EWU-Teilnehmerländer konnten Stabilitätserfolge bei allen Ländern festgestellt werden. Allerdings wiesen zahlreiche Länder 1997 zum Teil noch deutlich höhere Schuldenstände als sechzig Prozent des BIP auf (u. a. auch Deutschland mit 61,3 Prozent). Hier wurde allerdings anerkannt, dass die meisten Länder damals erkennbare Anstrengungen unternommen hatten, um ihre Schulden zu verringern.