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Thema 2: Rund um die Firma Text zum Lesen und Besprechen: Formen und Typen von Unternehmen
Prinzipiell sind drei Arten der Rechtsform zu unterscheiden: Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Charakteristisch für Einzel- und Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden ihres Unternehmens in voller Höhe auch mit ihrem Privatvermögen haften. Außerdem sind Inhaber von Einzel- und Personengesellschaften und Geschäftsführer stets identisch, während Kapitalgesellschaften Eigentum und Geschäftsleitung trennen dürfen.
Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen sind: 1) Einzelunternehmen, 2) Ein-Personen-GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), 3) Ein-Personen-AG. Wie oben gesagt, haften solche Unternehmer mit ihrem gesamten Vermögen. Dieses Risiko können Sie aber durch Versicherungen teilweise absichern.
Zu den Personengesellschaften zählen die: 1) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), 2) Kommanditgesellschaft (KG), 3) Offene Handelsgesellschaft (OHG), 4) Partnerschaftsgesellschaft (PartG), 5) GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft. Als nichtkaufmännische Gesellschaft führt sie keine Firma im eigentlichen Sinne. Beispiele für GbR sind Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät, Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens u.a. Die Haftung ist in der Regel gesamtschuldnerisch, d. h. im Außenverhältnis muss der einzelne Gesellschafter zunächst für alle Schulden der GbR auch mit seinem Privatvermögen haften, im Innenverhältnis kann er dann in der Folge das Geld wieder von seinen Mitgesellschaftern verlangen.
Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben möchten. Für Schulden der Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter neben seinem Gesellschaftsvermögen auch mit seinem Privatvermögen, und zwar in unbeschränkter Höhe.
Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer OHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist. Die voll haftenden Gesellschafter werden "Komplementäre", die beschränkt haftenden "Kommanditisten" genannt.
Von einer GmbH & Co. KG ist die Rede, wenn eine GmbH Gesellschafterin einer KG ist. Das Modell wird häufig dann verwendet, wenn keiner der Kommanditisten die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will.
Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Auch die notwendige Kapitalbeschaffung spielt eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre beteiligen sich mit ihrem Kapital, ohne in der Geschäftsführung hineinzureden. Zu den Kapitalgesellschaften gehören: die 1) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 2) GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), 3) Aktiengesellschaft (AG), 4) sowie die britische Private Company Limited by Shares (Ltd.)
Die GmbH ist keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft. Das heißt, nicht Sie als Person, sondern die Gesellschaft haftet. Das ist der größte Vorteil der GmbH. Das Gesetz schreibt ein Mindestkapital von 25.000 € vor, wovon schon bei der Gründung von allen Gesellschaftern zusammen mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Die Haftung der GmbH entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen.
Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen. Leitbild des Aktiengesetzes ist die börsennotierte Aktiengesellschaft mit gestreutem und damit anonymem Aktionärskreis. Aktiengesellschaften sind durch das Aktiengesetz relativ strengen Regeln unterworfen. Für die Gründung einer AG brauchen Sie allein als Grundkapital 50.000 Euro.
(Aus: www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/unternehmen/management/wahl_der_rechtsform.jsp#faq0_5
www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/06/index.php
http://de.wikipedia.org/wiki/GbR)
Fragen zum Text:
Welche Arten von Rechtsformen können Sie nennen?
Welche Besonderheiten haben Einzel- und Personengesellschaften?
Wie kann man die Haftungsrisiken von Einzelgesellschaften teilweise senken?
Nennen Sie die verbreitesten Formen von Ein-Personen-Gründungen.
Wie heißen die verbreitesten Formen von Personengesellschaften?
Was bedeutet die Abkürzung „GbR“? Was ist für diese Rechtsform typisch?
Wer kann eine OHG gründen? Welche Eigenschaften hat diese Rechtsform?
Beschreiben Sie die Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft. Welche Formen kann sie haben?
Wer sind „Komplementäre“ und „Kommanditisten“?
Wodurch unterscheidet sich eine Kapitalgesellschaft von Einzel- und Personengesellschaften?
Nennen Sie die verbreitesten Formen von Kapitalgesellschaften?
Charakterisieren Sie eine GmbH. Worin liegen ihre Vorteile?
Was ist für eine AG typisch?
Welche Verhältnisse gibt es zwischen Inhaber und Geschäftsführung in verschiedenen Arten von Rechtsformen?