
- •Einheit 1. Die Verwaltung
- •1. Lesen Sie die Textabschnitte und ordnen Sie die Überschriften zu. Erklären Sie, wie Sie zu diesen Zuordnungen kommen.
- •2. Folgende Sätze beziehen sich auf den Text. Prüfen Sie, ob die Sätze inhaltlich korrekt sind. Wenn ja, finden Sie eine entsprechende Stelle im Text, wenn nicht, korrigieren Sie die Sätze.
- •Einheit 2. Tätigkeitsbereiche der Verwaltung
- •C Rechtliche Aspekte
- •I) Einstellung von Beamten.
- •1. Lesen Sie den Text und referieren Sie seinen wesentlichen Inhalt.
- •C Rechtliche Aspekte
- •1A. Füllen Sie die folgende Tabelle ein. Erläutern Sie Ihre Einteilung.
- •Einheit 4. Organisation der Verwaltung
- •6B. Ordnen Sie Begriffe ihren Definitionen zu.
- •Deutschland, Bundeswappen, Behörde, Verwaltungsträger
- •C Rechtliche Aspekte
1. Lesen Sie die Textabschnitte und ordnen Sie die Überschriften zu. Erklären Sie, wie Sie zu diesen Zuordnungen kommen.
Das folgende Sprachmaterial kann Ihnen dabei helfen.
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betreffen also
sich beziehen auf aufgrund
Bezug haben zu da
gehören zu demnach
passen zu denn
sprechen von so
zu tun haben mit so dass
sich zuordnen lassen weil
a. Stellung der öffentlichen Verwaltung im System der Staatsgewalten
b. Verwaltung und Gesetzgebung/Rechtsprechung
c. Abgrenzung von öffentlicher und privater Verwaltung
d. Gewaltenteilungsprinzip
e. Verwaltung und Regierung
1. ________________________________________________
Die Exekutive umfasst alles das, was nicht zu Gesetzgebung oder Rechtsprechung gehört. Während die Gesetzgebung grundsätzlich abstrakt-generelle Regelungen, nämlich die Gesetze, erlässt, ist es wesentliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, diese in konkret-individuelle Regelungen umzusetzen. Die Rechtsprechung schließlich befasst sich mit der Kontrolle der Tätigkeiten der anderen Gewalten.
Die scheinbar eindeutige Trennung der drei Gewalten wird immer wieder durchbrochen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Verwaltung abstrakt-generelle Regelungen in Form von Rechtsverordnungen erlässt (vgl. Art. 80 GG) und damit Gesetzgebungsaufgaben wahrnimmt.
Umgekehrt führen aber auch Gesetzgebungsorgane oder die Rechtsprechung Verwaltungsaufgaben durch.
Demgegenüber kann die Verwaltung keine Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen, da sich dies angesichts der unabdingbaren Unabhängigkeit der Richter nicht mit einer hierarchisch gegliederten Verwaltung vereinbaren lässt.
2. ______________________________________________
Eine letzte Abgrenzung ist gegenüber dem Handeln von Regierungsorganen, also dem anderen Teil der Exekutive, vorzunehmen. Regierungshandlungen sind die Maßnahmen der politischen Staatsführung. Die Festlegung der Richtlinien der Politik oder das Handeln gegenüber anderen Staaten gehören damit nicht zur Verwaltung. In diesen Fällen nehmen die Regierungsorgane (z.B. die Bundesminister) Aufgaben der Regierungsgewalt (sog. Gubernative) wahr. Die Entscheidungen der Gubernative sind in der Regel gerichtsfreie Hoheitsakte. Nur ausnahmsweise ist eine verfassungsgerichtliche Nachprüfung möglich.
Aber auch Regierungsorgane können Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Minister Weisungen an untergeordnete Behörden erteilt.
2. Folgende Sätze beziehen sich auf den Text. Prüfen Sie, ob die Sätze inhaltlich korrekt sind. Wenn ja, finden Sie eine entsprechende Stelle im Text, wenn nicht, korrigieren Sie die Sätze.
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R |
F |
1. Die Öffentliche Verwaltung Ist Verpflichtet, die Gesetze zu erlassen. |
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2. Die Rechtsprechung überwacht die Tätigkeiten der anderen Gewalten. |
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3. Die Verwaltung kann nicht Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen. |
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4. Die Regierung legt die politischen Richtlinien fest. |
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5. Die Verwaltung darf nur ihre Aufgaben wahrnehmen. |
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3. Was passt wozu? Ordnen Sie zu:
Regierung – Verwaltung –
Vollzug der Gesetze, politische Führungsaufgabe, staatsleitende Befugnisse, Organisationsgewalt, Gesetzesinitiative
4. Formen Sie nach dem folgenden Beispiel um.
Beispiel: Zusammenstellung -Man stellt(e) die Grundrechte zusammen. der Grundrechte - Die Grundrechte werden⁄wurden zusammengestellt. |
a) Kontrolle der Tätigkeiten der Gewalten __________________________________
b) Trennung der drei Gewalten ___________________________________________
c) Erlass der Rechtsverordnungen _________________________________________ d) Wahrnehmung der Gesetzgebungsaufgaben _______________________________
e) Führung der Staatspolitik _____________________________________________
f) Festlegung der Richtlinien der Politik ____________________________________
g) Erteilung der Weisungen ______________________________________________
5. Im Text erfahren Sie über die Abgrenzung zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Handeln von Regierungsorganen. Erzählen Sie darüber kurz und sagen Sie, was Sie davon halten.
6. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche:
a) Принцип разделения властей предполагает, что определённый вид государственной деятельности осуществляется строго определёнными государственными органами.
b) Управленческая деятельность является преобладающей в реализации функций государственной администрации, но не принадлежащей исключительно к её ведению.
c) Управленческую деятельность осуществляют в определённой степени и органы законодательной власти (это внутриорганизационная деятельность парламента, бюджетная деятельность и т.п.), и суды (например, управление юстицией).
d) По своему содержанию такая деятельность парламента также относится к управлению в материальном смысле.
e) С другой стороны, органы государственного управления при определённых условиях могут осуществлять правотворческую деятельность (например, нормативно-правовые акты правительства, содержащие общеобязательные правила поведения).
f) Кроме того, сугубо теоретически (а ранее это существовало и фактически) органы государственного управления могут осуществлять юрисдикционную (наказательную) деятельность.
C Rechtliche Aspekte
1. Bestimmen Sie, zu welcher Verwaltung gehören die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Verwaltung eines Mietshauses oder die Verwaltung einer Firma? Begründen Sie Ihre Meinung, indem Sie folgende Redemittel benutzen.
Redemittel: Begründung / Argument
weil / da / denn …
Da ja … / Da bekanntlich …
deshalb / deswegen / darum / daher
nämlich
Und zwar deshalb, weil … / da …
Aus diesem Grund …
Aus dem einfachen Grund, dass …
… und zwar aus einem einfachen Grund: …
wegen
Ich denke so, weil …
Dafür kann man folgenden Grund nennen / anführen: …
Das lässt sich damit begründen, dass …
Der Grund dafür ist …
Das hat seinen Grund in …
Wie ich weiß, …
2. Was wird damit bezeichnet, wenn die „Verwaltung" die Müllgebühren erhöht, die „Verwaltung" eine Diskothek schließt oder die „Verwaltung" ein neues Schwimmbad baut?
3. Verwaltung, Regierung, Gesetzgebung, Rechtsprechung. Entscheiden Sie, wessen Aufgaben von wem wahrgenommen werden.
a. Die Straßenverkehrsordnung ist vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden, wozu er durch § 6 Abs. 1 StVG vom Gesetzgeber ermächtigt wurde.
b. Der Bundestagspräsident ernennt einen Beamten.
c. Der Gerichtspräsident erteilt einem Assessor die Zulassung als Rechtsanwalt.
d. Das Bundesministerium für Finanzen erlässt eine Dienstanweisung an alle Oberfinanzdirektionen und Hauptzollämter, mittels der die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Einfuhr von Waren konkretisiert werden.
e. Den Gemeinden ist es erlaubt, ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (§ 70 GO NW).
f. Die Gerichte führen das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister sowie das Grundbuch.