
- •§ 415, 548, 555, 1314, 1780, 1996; 509 - § 231, 166; Уст. Торг. - § 1670;
- •§ 8), А в акционерных компаниях, учрежденных для культурно-хозяйственных целей,
- •§ 751). Далее, закон, перечисляя товарищества, подсудные торговому суду, опускает
- •§ 175; § 5.22 Фр. Зак. 24 июля 1867 г.; 429 - 54; 26 - 157; 217; 268 - 171.
- •§ 47, 48); Так же относительно и поверочного совета (§ 53).
- •§ 9), Или по определению устава в процентном отношении к акционерному капиталу
- •§ 30. Nach den Bestimmungen des Geschдftsreglements neu aufgenommene
- •§ 12. Der Austritt aus der Gesellschaft findet nur auf den ersten Januar
- •§ 43. Orbentliche Mitglieder (т.Е. Акционеры) verlieren das Recht der
- •§ 44. In einem solchen Falle schreitet der Aufsichtsrath entweder von
- •§ 31 Устава der Berliner Handels-Gessellschaft, в котором сказано: jedes Mitglied
- •§ 1. Les sociйtйs en commandite ne peuvent diviser leur capital en actions
- •§ 2. Les actions ou coupons d'actions sont nйgociables aprиs le versement
- •§ 3, II peut кtre stipulй, mais seulement par les statuts constitutifs
- •§ 4. Lorsqu'un associй aura fait un apport qui ne consiste pas en numйraire,
- •§ 11. Le conseil de surveillance peut convoquer l'assemblйe gйnйrale
- •§ 12. Quinze jours au moins avant la rйunion de l'assemblйe gйnйrale,
- •§ 13. L'йmission d'actions d'une sociйtй constituйe cotrairenient aux
- •§ 14. La nйgociation d'actions ou coupons d'actions dont la valeur ou
- •§ 15. Sont punis des peines portйes par l'article 405 du Code pйnal,
- •§ 2. Die fьr die Conunanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften,
- •§ 3. Fьr diese Gesellschaften hat an die Stelle des Handelsregisters
- •§ 4. Im Uebrigen wird durch die Eintragung in das besondere Gesel-Ischafts-Register
- •§ 5. Den Bьchern der Gesellschaft kommt, insofern sie nach Vorschrift
- •§ 6. Die Aktien oder Aktienanteile sind, wenn sie auf einen Betrag von
- •§ 7. Wenn ьber das Vermцgen einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei
- •§ 8. Die Erцffnung des Konkurses ьber das Vermцgen eines persцnlich haftenden
- •§ 9. Die Gesellschaftsglдubiger kцnnen ihre Forderungen mit dem vollen
- •§ 15. Insofeme der Gegenstand des Unternehmens nach den gesetzlichen
- •§ 16. Die staatliche Bewilligung ist insbesondere auch in Zukunft zur
- •§ 17. Der Betrieb der im § 16 bezeichneten Unternehmen ohne vorausgegangene
- •§ 18. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften, welche
- •§ 19. Jede Gesellschaft dieser Art, welche bei Beginn der Wirksamkeit
- •§ 20. Die Bestimmungen der § 18 und 19 finden auch Anwendung auf Kommanditgesellschaften
- •§ 21. Jene Eingaben, mittelst welchen die Gesellschaftsvertrдge und deren
- •§ 22. Durch dieses Gesetz werden das auf Grund des Gesetzes von 27 Dec.
- •§ 2. Jeder Aktionдr besitzt je nach der Anzahl seiner Aktien Miteigentum
- •§ 3. Fьr jede eingezahlte Aktie а 10 Taler erhalten die GesellschaftsMitglieder
- •§ 4. Die VerдuЯerung von Aktienscheinen an Gesellschafts-Mitglieder ist
- •§ 5. Der Besitz einer Aktie begrьndet, wenn der Inhaber in dem Grundbuche
- •§ 6. Ort und Zeit der Generalversammlung ist stets im Amtsblatte und
- •§ 7. Die Generalversammlung ist beschluЯfдhig, wenn mindestens swei Drittel
- •§ 8. Die Generalversammlung wдhlt alle zwei Jahre im Monate Juni einen
- •§ 9. Der so gewдhlte Vorstand wдhlt sich aus den Gesellschaftsmitglie
- •§ 10. Der Vorstand hat die Anschaffung der Maschine und der dazu gehцrigen
- •§ 19. Fьr das Dreschen ist pro Stunde der Betrag von l Tir. 15 Sgr. Zu
- •§ 20. Die Maschine kann mit Bewilligung des Vorstandes auch zu дndern
- •§ 21. Von dem Verdienste der Maschine werden zunдchst die Reparaturen
- •§ In der Generalversammlung entfдllt auf jede Aktie eine Stimme. (Der
- •§ Von dem Reingewinne werden vorerst ........... % zum Reservefonde gewidmet,
§ In der Generalversammlung entfдllt auf jede Aktie eine Stimme. (Der
Besitz von je........... Aktien gibt das Recht auf eine Stimme.) Die Bevollmдchtigung
ist gestattet. (Doch kann Niemand im eigenen oder fremden Namen mehr als ..........
Stimmen in seiner Person vereinigen). Frauen ьben ihr Stimmrecht durch Bevollmдchtigte,
Pflegbefohlene und juristische Personen durch ihre gesetzlichen, beziehungsweise
statuarischen Vertreter aus, wenn diese auch nicht Aktionдre sind.
§. Die Generalversammlung ist beschlubfдhig, sobald in derselben wenigstens
........ Aktionдre anwesend sind, welche im eigenen oder fremdien Namen ...
Stimmen reprдsentieren. Sind nach Ablauf einer Stunde nach der zum Beginne
festgesetzten Zeit die Versammelten nicht beschluЯfдhig, so hat eine neuerliche
Einberufung der Generalversammlung mit Beibehaltung desselben Programmes stattzufinden,
welche ohne Rьcksicht auf die Zahl der anwesenden Aktionare und die Zahl der
von denselben vertretenen Stimmen giltige Beschlьsse fassen kann.
Die Abstimmung geschieht mьndlich und es entscheidet (die Fдlle des Art.
215 H. G. ausgenommen) die absolute Stimmenmehrheit. Bei gleichen Stimmen
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (Nur die Beschlьsse auf Erhцhung
des Grundkapitals ьber die statutenmдЯig festgesetzte Grenze (§........),
dann auf Дnderung der Statuten und des Gegenstandes der Unternehmung, auf
Fortsetzung der Gesellschaft ьber die statutenmдЯige Dauer (§..........) und
deren vorzeitige Auflцsung bedьrfen zu ihrer Gьltigkeit der Zustimmung von
zwei Dritteilen der in der Generalversammlung vertretenen Stimmen).
Die Wahlen erfolgen mittelst Stimmzettel (von denen jeder Aktionдr beim
Eintritte in die Generalversammlung so viele erhдlt, als er Stimmen abzugeben
berechtigt ist).
Bei Wahlen entscheidet die relative Stimmenmehrheit. Bei gleichen Stimmen
tritt die engere Wahl ein und es entscheidet, falls auch hiebei Stimmengleichheit
sich ergibt, das Los.
§. Den Vorsitz in der Generalversamlung fьhrt der Obmann des Verwaltungsrates
und in dessen Verhinderung der Stellvertreter.
Das aufzunehmende Protokoll ist vom Vorsitzenden, dem von demselben bestimmten
Protokollsfьhrer und zwei von der Generalversammlung gewдhlten Aktionдren
zu fertigen, welche auch die Skrutatoren wдhlt.
§. Der Generalversammlung werden folgende Gegenstдnde zur BeschluЯfassung
vorbehalten:
1. Die Genehmigung der Jahresrechnungen, der Bilanz und der Vorschlдge
zur Gewinnverteilung.
2. Die Aufnahme von Darlehen (in der Hohe von ьber .............).
3. Die Erhцhung des Grundkapitals innerhalb der Grenzen des §..........
4. Die Genehmigung von Auslagen, welche nach dem vom: Aufsichtsrat geprьften
Voranschlag den Betrag von ............ ьbersteigen.
5. Die Ernennung und Entlassung des Direktors (Verwalters, Fabriksleiters/
und die Bestimmung der Bezьge desselben.
6. Die Bewilligung von Remunerationen fьr die Mitglieder des Verwaltungs-
und Aufsichtsrates, dann die Beamten und Diener.
7. Die Wahl des Verwaltungs- (und Aufsichts-) Rates (sowie zweier Revisoren
zur Prьfung der Jahresrechnungen und Bilanzen).
8. Die Дnderung der Statuten und des Gegenstandes der Unternehmung.
9. Die Fortsetzung der Gesellschaft ьber die statutenmдЯige Dauer (§..........).
10. Die Auflцsung der Gesellschaft und.
11. Die Beratung, eventuell BeschluЯfassung ьber die von Aktionдren gestellten
Antrдge (§..........).
Die Beschlьsse zu 8 und 9 bedьrfen zu ihrer Gьltigteit der staatlichen
Genehmigung.
§. Die ordentliche Generalversammlung wдhlt auf die Dauer von ............
Jahren (eines Jahres) in den Verwaltungsrat........ und in den Aufsichtsrat
auf die Dauer eines Jahres ........... Mitglieder. Diese sind nach Ablauf
ihrer Funktionsdauer wieder wдhlbar.
2. Vom Verwaltungsrat
§. Der Verwaltungsrat wдhlt aus seiner Mitte auf die Dauer eines Jahres
[auf seiner Funktionsdauer) den Obmann und dessen Stellvertreter.
Zu dessen BeschluЯfдhigkeit ist die Anwesenheit des Obmannes und seines
Stellvertreters und' von wenigstens ......... Mitgliedern notwendig. Der Verwaltungsrat
faЯt seine Beschlьsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden.
Der Verwaltungsrat versammelt sich ьber Einladung des Obmannes oder seines
Stellvertreters so oft, als es notwendig ist (wenigstens aber..........).
Dessen Einberufung hat auch binnen lдngstens ......... Tagen zu erfolgen,
Falls es.......... Mitglieder verlangen.
Das Sitzungsprotokoll ist von allen Anwesenden (vom Vorsitzenden md..........
Mitgliedern des Verwaltungsrates) zu fertigen.
§. Der Verwaltungsrat ist der Vorstand der Gesellschaft im Sinne der
Art. S27 bis 241. H. G. Als solchem obliegt demselben insbesondere:
1. Die Gesellschaft gerichtlich und auszergerichtlich zu vertreten.
2. Die Firma der Gesellschaft giltig in der Weise zu fertigen, daЯ unter
die ioa wem immer geschriebene, oder mit einer Stampiglie vorgedruckte Firma
kollektiv 2 (3) Mitglieder des Verwaltungsrates oder (Beisatz fьr Geselschaften,
deren Direktor (Fabriksleiter, Verwalter, Beamte) durch eine ihm rteilte und
in das Handelsregister eingetragene Prokura zur Kollektiv^rtigung derFirma
ermдchtigt ist) ein Mitglied (2 Mitglieder) des ^erwaltungsrates undder Direktor
Firma ermдchtigt ist) ein Mitglied (2 Mitglieder) des erwaltungsrates und
der Direktor (Fabtiksleiter, Verwalter, Beamte), falls lieser eine registrierte
Kollektiv-Prokura besitzt, ihre Namensfertigung icisetzen. Der Prokurist hat
seinem Namen einen die Prokura andeutenden ;usatz beizufьgen.
3. Die Einberufung der ordentlichen und auЯerordentlichen Generalverammlungen.
4. Die Verwaltung des gesammten Vermцgens der Gesellschaft und essen
Evidenzhaltung, die Ьeberwachung der Geschдftsfьhrung, insofern ieselbe den
Bediensteten der Gesellschaft nach der denselben vom VerwalMisrat erteilten
Instruktion obliegt.
5. Dafьr zu sorgen; daЯ die erforderlichen Bьcher der Gesellschaft gefьhrt
werden.
6. Die Vorlage der Jahresrechnung, der Bilanz und der Vorschlдge zur
Gewinnverteilung nach erfolgter Prьfung durch den Aufsichtsrath an die ordentliche
Generalversammlung.
7. Die Suspendirung des Direktors (Fabriksleiters, Verwalters), die Ernennung,
Suspendirung und Entlassung der ьbrigen Bediensteten und die Bestimmung der
Bezьge derselben.
8. Die Aufnahme von Darlehen (bis zur Hцhe von..............).
9. Der BeschluЯ ьber Auslagen, fьr welche nach dem vom Aufsichtsrat geprьften
Voranschlag der Aufwand nicht mehr als ....... betrдgt.
3. Vom Aufsichtsrat
§. (Die Mitglieder des Aufsichtsrates wдhlen fьr die Zeit ihrer Funktionsdauer
aus ihrer Mitte den Prдsidenten und Vizeprдsidenten, welchen die Anberaumung
der Sitzungen obliegt, so oft, als es notwendig ist und wenn es .............
Mitglieder des Aufsichtsrathes oder der Verwaltungsrat verlangt.
Der Aufsichtsrat beschlieЯt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmungleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist beschluЯfдhig, sobald auЯer dem Prдsidenten oder
Vizeprдsidenten wenigstens.................... Mitglieder anwesend sind.
§. (Der Aufsichtsrat ьberwacht die Geschдftsfьhrung der Gesellschaft
in allen Zweigen der Verwaltung; er kann sich von dem Gange der Angelegenheiten
der Gesellschaft unterrichten, die Bьcher und Schriften derselben jederzeit
einsehen und den Bestand der Gesellschaftskassa untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen,
die Bilanzen und die Vorschlдge zur Gewinnverteilung zu prьfen und darьber
alljдhrlich der Generalversammlung der Aktionдre Bericht zu erstatten.
Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der
Gesellschaft erforderlich ist).
§ (Den Mitgliedern des Verwaltungs-und Aufsichtsrates kцnnen von der
General-Versammlung in Berьcksichtigung einer lдnger andauernden Verwendung
und erspriesziichen Tдtigkait im Interesse der Gesellschaft Remunerationen
bewilligt werden.
Im Interesse der Gesellschaft gemachte baare Auslagen werden denselben
vom Verwaltungsrat sogleich vergьtet).
Von der Bilanzirung, dem Reservefonde und der Auflцsung der Geselischaft.
§. Das Verwaltungsjahr beginnt, mit dem ...........................
Nach SchluЯ eines jeden Verwaltungsjahres wird die Bilanz nach Vorschrift
des Gesetzes und kaufmдnnischem Gebrauche gezogen und zu diesem Zwecke eine
allgemeine Inventur mit vollstдndigem Verzeichnis der Aktiven und Passiven
aufgenommen. Der nach Abrechnung ' sдmmtlicher Passiven, namentlich der falligen
Anlehen und Zinsen von Anlehen, dann der Verluste, und nach Abschreibung des
bestimmten Betrages fьr Abnьtzung der Mobilien (und Immobilien) verbleibende
ЬeberschuЯ bildet den zur Verteilung gelangenden Gewinn.
Die (vom Aufsichtsrat) (von den von der Generalversammlung aus ihrer
Mitte gewдhlten Revisoren) geprьften Jahresrechnungen, die Bilanz und der
Vorschlag ьber die Gewinnverteilung sind 8 Tage vor der Generalversammlung
zur Einsichtsnahme fьr die Aktionдre aufzulegen.