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Учение об акционерных компаниях.doc
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§ In der Generalversammlung entfдllt auf jede Aktie eine Stimme. (Der

Besitz von je........... Aktien gibt das Recht auf eine Stimme.) Die Bevollmдchtigung

ist gestattet. (Doch kann Niemand im eigenen oder fremden Namen mehr als ..........

Stimmen in seiner Person vereinigen). Frauen ьben ihr Stimmrecht durch Bevollmдchtigte,

Pflegbefohlene und juristische Personen durch ihre gesetzlichen, beziehungsweise

statuarischen Vertreter aus, wenn diese auch nicht Aktionдre sind.

§. Die Generalversammlung ist beschlubfдhig, sobald in derselben wenigstens

........ Aktionдre anwesend sind, welche im eigenen oder fremdien Namen ...

Stimmen reprдsentieren. Sind nach Ablauf einer Stunde nach der zum Beginne

festgesetzten Zeit die Versammelten nicht beschluЯfдhig, so hat eine neuerliche

Einberufung der Generalversammlung mit Beibehaltung desselben Programmes stattzufinden,

welche ohne Rьcksicht auf die Zahl der anwesenden Aktionare und die Zahl der

von denselben vertretenen Stimmen giltige Beschlьsse fassen kann.

Die Abstimmung geschieht mьndlich und es entscheidet (die Fдlle des Art.

215 H. G. ausgenommen) die absolute Stimmenmehrheit. Bei gleichen Stimmen

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (Nur die Beschlьsse auf Erhцhung

des Grundkapitals ьber die statutenmдЯig festgesetzte Grenze (§........),

dann auf Дnderung der Statuten und des Gegenstandes der Unternehmung, auf

Fortsetzung der Gesellschaft ьber die statutenmдЯige Dauer (§..........) und

deren vorzeitige Auflцsung bedьrfen zu ihrer Gьltigkeit der Zustimmung von

zwei Dritteilen der in der Generalversammlung vertretenen Stimmen).

Die Wahlen erfolgen mittelst Stimmzettel (von denen jeder Aktionдr beim

Eintritte in die Generalversammlung so viele erhдlt, als er Stimmen abzugeben

berechtigt ist).

Bei Wahlen entscheidet die relative Stimmenmehrheit. Bei gleichen Stimmen

tritt die engere Wahl ein und es entscheidet, falls auch hiebei Stimmengleichheit

sich ergibt, das Los.

§. Den Vorsitz in der Generalversamlung fьhrt der Obmann des Verwaltungsrates

und in dessen Verhinderung der Stellvertreter.

Das aufzunehmende Protokoll ist vom Vorsitzenden, dem von demselben bestimmten

Protokollsfьhrer und zwei von der Generalversammlung gewдhlten Aktionдren

zu fertigen, welche auch die Skrutatoren wдhlt.

§. Der Generalversammlung werden folgende Gegenstдnde zur BeschluЯfassung

vorbehalten:

1. Die Genehmigung der Jahresrechnungen, der Bilanz und der Vorschlдge

zur Gewinnverteilung.

2. Die Aufnahme von Darlehen (in der Hohe von ьber .............).

3. Die Erhцhung des Grundkapitals innerhalb der Grenzen des §..........

4. Die Genehmigung von Auslagen, welche nach dem vom: Aufsichtsrat geprьften

Voranschlag den Betrag von ............ ьbersteigen.

5. Die Ernennung und Entlassung des Direktors (Verwalters, Fabriksleiters/

und die Bestimmung der Bezьge desselben.

6. Die Bewilligung von Remunerationen fьr die Mitglieder des Verwaltungs-

und Aufsichtsrates, dann die Beamten und Diener.

7. Die Wahl des Verwaltungs- (und Aufsichts-) Rates (sowie zweier Revisoren

zur Prьfung der Jahresrechnungen und Bilanzen).

8. Die Дnderung der Statuten und des Gegenstandes der Unternehmung.

9. Die Fortsetzung der Gesellschaft ьber die statutenmдЯige Dauer (§..........).

10. Die Auflцsung der Gesellschaft und.

11. Die Beratung, eventuell BeschluЯfassung ьber die von Aktionдren gestellten

Antrдge (§..........).

Die Beschlьsse zu 8 und 9 bedьrfen zu ihrer Gьltigteit der staatlichen

Genehmigung.

§. Die ordentliche Generalversammlung wдhlt auf die Dauer von ............

Jahren (eines Jahres) in den Verwaltungsrat........ und in den Aufsichtsrat

auf die Dauer eines Jahres ........... Mitglieder. Diese sind nach Ablauf

ihrer Funktionsdauer wieder wдhlbar.

2. Vom Verwaltungsrat

§. Der Verwaltungsrat wдhlt aus seiner Mitte auf die Dauer eines Jahres

[auf seiner Funktionsdauer) den Obmann und dessen Stellvertreter.

Zu dessen BeschluЯfдhigkeit ist die Anwesenheit des Obmannes und seines

Stellvertreters und' von wenigstens ......... Mitgliedern notwendig. Der Verwaltungsrat

faЯt seine Beschlьsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet

die Stimme des Vorsitzenden.

Der Verwaltungsrat versammelt sich ьber Einladung des Obmannes oder seines

Stellvertreters so oft, als es notwendig ist (wenigstens aber..........).

Dessen Einberufung hat auch binnen lдngstens ......... Tagen zu erfolgen,

Falls es.......... Mitglieder verlangen.

Das Sitzungsprotokoll ist von allen Anwesenden (vom Vorsitzenden md..........

Mitgliedern des Verwaltungsrates) zu fertigen.

§. Der Verwaltungsrat ist der Vorstand der Gesellschaft im Sinne der

Art. S27 bis 241. H. G. Als solchem obliegt demselben insbesondere:

1. Die Gesellschaft gerichtlich und auszergerichtlich zu vertreten.

2. Die Firma der Gesellschaft giltig in der Weise zu fertigen, daЯ unter

die ioa wem immer geschriebene, oder mit einer Stampiglie vorgedruckte Firma

kollektiv 2 (3) Mitglieder des Verwaltungsrates oder (Beisatz fьr Geselschaften,

deren Direktor (Fabriksleiter, Verwalter, Beamte) durch eine ihm rteilte und

in das Handelsregister eingetragene Prokura zur Kollektiv^rtigung derFirma

ermдchtigt ist) ein Mitglied (2 Mitglieder) des ^erwaltungsrates undder Direktor

Firma ermдchtigt ist) ein Mitglied (2 Mitglieder) des erwaltungsrates und

der Direktor (Fabtiksleiter, Verwalter, Beamte), falls lieser eine registrierte

Kollektiv-Prokura besitzt, ihre Namensfertigung icisetzen. Der Prokurist hat

seinem Namen einen die Prokura andeutenden ;usatz beizufьgen.

3. Die Einberufung der ordentlichen und auЯerordentlichen Generalverammlungen.

4. Die Verwaltung des gesammten Vermцgens der Gesellschaft und essen

Evidenzhaltung, die Ьeberwachung der Geschдftsfьhrung, insofern ieselbe den

Bediensteten der Gesellschaft nach der denselben vom VerwalMisrat erteilten

Instruktion obliegt.

5. Dafьr zu sorgen; daЯ die erforderlichen Bьcher der Gesellschaft gefьhrt

werden.

6. Die Vorlage der Jahresrechnung, der Bilanz und der Vorschlдge zur

Gewinnverteilung nach erfolgter Prьfung durch den Aufsichtsrath an die ordentliche

Generalversammlung.

7. Die Suspendirung des Direktors (Fabriksleiters, Verwalters), die Ernennung,

Suspendirung und Entlassung der ьbrigen Bediensteten und die Bestimmung der

Bezьge derselben.

8. Die Aufnahme von Darlehen (bis zur Hцhe von..............).

9. Der BeschluЯ ьber Auslagen, fьr welche nach dem vom Aufsichtsrat geprьften

Voranschlag der Aufwand nicht mehr als ....... betrдgt.

3. Vom Aufsichtsrat

§. (Die Mitglieder des Aufsichtsrates wдhlen fьr die Zeit ihrer Funktionsdauer

aus ihrer Mitte den Prдsidenten und Vizeprдsidenten, welchen die Anberaumung

der Sitzungen obliegt, so oft, als es notwendig ist und wenn es .............

Mitglieder des Aufsichtsrathes oder der Verwaltungsrat verlangt.

Der Aufsichtsrat beschlieЯt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmungleichheit

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat ist beschluЯfдhig, sobald auЯer dem Prдsidenten oder

Vizeprдsidenten wenigstens.................... Mitglieder anwesend sind.

§. (Der Aufsichtsrat ьberwacht die Geschдftsfьhrung der Gesellschaft

in allen Zweigen der Verwaltung; er kann sich von dem Gange der Angelegenheiten

der Gesellschaft unterrichten, die Bьcher und Schriften derselben jederzeit

einsehen und den Bestand der Gesellschaftskassa untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen,

die Bilanzen und die Vorschlдge zur Gewinnverteilung zu prьfen und darьber

alljдhrlich der Generalversammlung der Aktionдre Bericht zu erstatten.

Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der

Gesellschaft erforderlich ist).

§ (Den Mitgliedern des Verwaltungs-und Aufsichtsrates kцnnen von der

General-Versammlung in Berьcksichtigung einer lдnger andauernden Verwendung

und erspriesziichen Tдtigkait im Interesse der Gesellschaft Remunerationen

bewilligt werden.

Im Interesse der Gesellschaft gemachte baare Auslagen werden denselben

vom Verwaltungsrat sogleich vergьtet).

Von der Bilanzirung, dem Reservefonde und der Auflцsung der Geselischaft.

§. Das Verwaltungsjahr beginnt, mit dem ...........................

Nach SchluЯ eines jeden Verwaltungsjahres wird die Bilanz nach Vorschrift

des Gesetzes und kaufmдnnischem Gebrauche gezogen und zu diesem Zwecke eine

allgemeine Inventur mit vollstдndigem Verzeichnis der Aktiven und Passiven

aufgenommen. Der nach Abrechnung ' sдmmtlicher Passiven, namentlich der falligen

Anlehen und Zinsen von Anlehen, dann der Verluste, und nach Abschreibung des

bestimmten Betrages fьr Abnьtzung der Mobilien (und Immobilien) verbleibende

ЬeberschuЯ bildet den zur Verteilung gelangenden Gewinn.

Die (vom Aufsichtsrat) (von den von der Generalversammlung aus ihrer

Mitte gewдhlten Revisoren) geprьften Jahresrechnungen, die Bilanz und der

Vorschlag ьber die Gewinnverteilung sind 8 Tage vor der Generalversammlung

zur Einsichtsnahme fьr die Aktionдre aufzulegen.