Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Учение об акционерных компаниях.doc
Скачиваний:
4
Добавлен:
01.04.2025
Размер:
4.22 Mб
Скачать

§ 20. Die Bestimmungen der § 18 und 19 finden auch Anwendung auf Kommanditgesellschaften

auf Aktien und Aktiengesellschaften

l. Zum Bau und Betriebe von Eisenbahnen;

2) zum Betriebe von anderen konzessionspflichtigen Unternehmen, welche

gesetzlich einer besonderen Aufsicht unterliegen; dann auf Gesel- lschaften,

3) welche eine staatliche Subvention oder Ertragsgarantie genieben, oder

deren Unternehmen ащfeinem Vertragsverhдltnis mit dem Staate ruht;

4) welchen besondere Privilegien gewдhrt sind, insofern in den einschlдgigen

Gesetzen Bewilligungsurkunden oder Vertrдgen bezьglich staatlichen Aufsicht

weitergehende Bestimmungen enthalten sind, hat es bei diesen seine Bewandtnis.

§ 21. Jene Eingaben, mittelst welchen die Gesellschaftsvertrдge und deren

Дnderungen, dann die Jahresrechnungen und Bilanzen der Kommandi- tgesellschaften

auf Aktien und Aktiengesellschaften in GemдЯheit der Artikel 185 b und 239

a. des Handelsgesetzbuches, rьcksichtlich in GemдЯheit des § 2 dieses Gesetzes,

den politischen Behцrden vorgelegt werden, sowie die Beilagen dieser Eingaben

sind gebьhrenfrei.

§ 22. Durch dieses Gesetz werden das auf Grund des Gesetzes von 27 Dec.

1862 R. G. Bl. Jfe 2 vom Jahre 1863, zwischen der Staatsverwaltung und der

privilegierten Osterreichischen Nationalbank abgeschlossene ьebereinkommen

vom 3 Janща 1863, sowie die Statuten und das Reglement der privilegierten

цsterreichischen Nationalbank nicht berьhrt.

Приложение 8

Образец проспекта

(из Heidelberger Zeitung, 1877 г., N 146):

Prospekt.

"Schleppschifffahrt auf dem Neckar." Aktienkapital:

l 800 000 Reichsmark eingeteilt m 6000 Aktien а

300 Mark

mit Garantie eines Jahreszuschusses bis zu fьnf Prozent des

Kapitals von Seite der Kцnigl. Wьrttemb.

Staatsregierung nach MaaЯgabe des Gesetzes vom l. Juli 1876.

Der Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Dampfkettenschleppschiffahrt

auf dem Neckar zwischen Mannheim und Heilbronn nach dem System der mit schцnen

Resultaten arbeitenden

Einrichtungen auf der Ober-Elbe und der Saale.

Die technische Ausfьhrbarkeit der Einfьhrung der Kettenschleppschifffahrt

auf dem Neckar wurde auf Grund der eingehendsten Untersuchungen von drei Spezialtechniken!,

dem Herrn Oberbaurat von Martens in Stuttgart, dem Herrn Baurat H o n s e

11 in Karlsruhe und dem Herrn B e 11 i n g r a t, Direktor der Kettenschleppschifffahrt

auf der Ober-Elbe in Dresden, festgestellt.

Es kamen alle drei Herren m vollster Ьbereinstimmung zu dem Ausspruch,

dab die Dampfschleppschifffahrt an der Kette auf dem Neckar nicht nur technisch

ohne besondere Schwierigkeiten ausfьhrbar, sondern auch im Hinblick auf das

in Frage kommende Gьterquantum und die laufenden Schiffe, nutzbringend sein

werde. Zwei weitere Kommissionen, gebildet aus Schifffahrtsverstдndigen und

Technikern, welche die Elbe und die Saale bereisten, kamen zu den gleichen

Resultaten und konstatiren, daЯ alle Bedingungen einer gьnstigen Rentabilitдt

fьr dieses so zeitgemдЯe

Unternehmen vornander sind.

In Anbetracht dieser von so kompetenter Seite abgegebenen Urteile hat

die KOnigl. Wьrtt. Staatsregierung nach erfolgter Zustimmung der Stande die

Garantie fьr einen JahreszuschuЯ bis zu fьnf pCt. des jeweils einbezahlten

im Ganzen auf hцchstens M. l 800 000 - festgesetzten Aktienkapitals fьr die

Dauer von 20 Jahren laut Gesetz von. Juli 1876 insoweit ьbernommen, als die

Jahresertrдgnisse der Gesellschaft zur Deckung der Betriebskosten einschlieblich

der erforderlichen Abschreibungen und zur Gewдhrung einer 5% Dividende an

die Actionдre nicht ausreichen sollten.

Die s. Z. in Aussicht genommene Summe von M. l 800 000. - war fьr die

damaligen Verhдltnisse schon vollstдndig genьgend, heute aber, wo der wesentlichste

Faktor, das Eisen, so ganz betrachtliche Preisrьckgange erlitten hat, steht

es auber aller Frage, dab diese Summe unter keinen Umstдnden ьberschritten

werden wird.

Fьr die Einrichtung und Inbetriebsetzung der ganzen Anlage ist die umfassendste

Mitwirkung des Herrn Direktor Bellingrat, der als Begrьnder und Leiter der

Kettenschleppschifffahrt auf der Ober-Elbe sich als einer der tьchtigsten

Techniker in diesem Fache glдnzend auszeichnet, zugesichert.

Nachdem in hiesiger Stadt selbst 3000 Aktien oder M. 900 000 - bereits

gezeichnet sind, so laden wir nun hiermit zur weiteren Beteiligung an diesem

Unternehmen hцflichst ein.

Heilbronn, im Juni 1877.

Das provisorische Comitй fьr Einfьhrung der Tauerei auf dem Neckar:

Das provisorische Comitй fьr Einfьhrung der Tauerei aufбиm Neckar:

C. Drautz. Wm. Meissner. Hch. Staab.

A. Faisst. C. Moser. Oberbьfgerm. Wьst.

Gust. Fuchs. Fr. v. Rauch Jul. Wolf.

J. Lautenschlдger. 0. Reibet. E. Zech.

L. Link. Ad Schmidt. C. Zehener.

Ad. v. Marchtaler. R. Seelig.

Subskriptions-Bedingungen

fьr die am Montag, d. 2. und Dienstag, d. 3. Juli d. J.

stattfindende

Zeichnung auf 1,800,000 Reichsmark Aktien а 300 Reichsmark

der

Aktien-Gesellschaft "Schleppschifffahrt auf dem Neckar"

§ l. Die Zeichnungen finden statt den zweiten und dritten Juli d.J. in

den ьblichen Geschaftsstunden und zwar:

in Heilbronn bei der Filiale der Wurttemb. Vereinsbank,

> den Herren Gebr. Gumbel,

> > > Hinderer & Zimmermann,

> > > Rьmelin & Cie.,

> > Herrn Albert Schmidt,

--------------------------------------------------------------

> > > Sam. J. Stern,

in Stuttgart be de Herren Pflaum & Co,

in Mannheim > > > Stahl & Federer,

> de Wьrttemb. Vereinsbank,

in Mannheim > > Rheinischen Kreditbank,

in Heidelberg be de Filiale der Rheinischen,

Kreditbank,

in Karlsruhe be de Filiale der Rhein'. Kreditbank.

§ 2. Der Subskriptionspreis ist al pari festgesetzt

§ 3. Bei der Subskription sind auf jede Aktie 10 pCt. demnach M. 30.

einzuzahlen.

§ 4. Die femeren Einzahlungen erfolgen entsprechend dem Bedьrfais.

§ 5. Die geleisteten Einzahlungen werden bis zum Anfang des vollen Betriebs

des Unternehmens mit 5 pCt. verzinst.

§ 6. Fьr den Fall der Ьeberzeichnung des aufgelegten Betrages bleibt

Reduktion vorbehalten.

§ 7. Bei den Zeichnungsstellen sind Behufe der Einsichtnahme die regierungsseitlich

genehmigten Statuten aufgelegt und wird jedem Zeichner auf Verlangen ein Exemplar

zugestellt werden.

Приложение 9

Образец устава (739):

Revidierte Statuten der Dampf- Dresch - Maschinen - Aktien - Gesellschaft

zu Herrstein

§ l. Zweck der Gesellschaft ist die Unterhaltung und Inbetriebsetzung

einer Dampf-Dresch-Maschine in der Umgegend von Herrstein.