
- •В результаті вивчення дисципліни студент повинен:
- •1 Теми та погодинний розклад лекцій
- •2 Перелік лекцій
- •1. Der Geschäftsbrief.
- •2. Textgestaltung.
- •1. Der Geschäftsbrief
- •2. Textgestaltung
- •6. Anreden
- •7. Anfangssätze
- •8. Briefkonzept und Stil
- •3. Bestellung.
- •4. Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme).
- •5. Zustandekommen des Kaufvertrages.
- •6. Inhalt des Kaufvertrages.
- •Thema №3. Die bewerbung. Der lebeslauf
- •Der Lebenslauf
- •Список літератури
3. Bestellung.
Die Bestellung ist eine Willenserklärung des Käufers, eine Ware zu bestimmten Bedingungen zu kaufen. Sie wird häufig auch als Auftrag bezeichnet. Die Bestellung ist formlos, d.h. sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der kaufmännischen Praxis haben sich Bestellformulare durchgesetzt, die betriebsindividuell gestaltet sind. In jedem Fall sollte eine Bestellung alle Angaben über die zu bestellende Ware enthalten, damit keine Missverständnisse entstehen können. Solche Angaben sind die Menge, die genaue Bezeichnung der Ware, der Preis und die gewünschten Lieferungsbedingungen. Wie an jede Willenserklärung, so ist auch der Besteller an seine Bestellung gebunden. Die Bestellung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Ein Widerruf ist hier ebenfalls möglich, wenn er vor oder gleichzeitig mit der Bestellung eingeht.
4. Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme).
In der kaufmännischen Praxis hat sich die Auftragsbestätigung als Willenserklärung des Verkäufers eingebürgert, eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis unter bestimmten Bedingungen zu liefern. Die Auftragsbestätigung ist ebenso wie die Bestellung formlos, sie wird jedoch häufig als Formular grundsätzlich abgesandt, unerheblich, ob ein Angebot des Verkäufers der Bestellung des Kunden vorausgegangen ist oder nicht. Dies ist eine zusätzliche Absicherung des Verkäufers: Er verhindert damit, dass der Kaufvertrag zu Bedingungen zustande kommt, die der Besteller in seiner Bestellung genannt hat, obwohl diese nicht mit dem vorangegangenen Angebot des Verkäufers übereinstimmen.
5. Zustandekommen des Kaufvertrages.
Ein Kaufvertrag kommt wie jeder Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Antrag und Annahme. Beim Kaufvertrag können Antrag und Annahme aus unterschiedlichen Willenserklärungen bestehen:
Antrag: |
Annahme: |
Angebot des Verkäufers |
Bestellung des Käufers |
Bestellung des Käufers |
Bestellungsannahme des |
|
Verkäufers |
Im Ergebnis kann ein Kaufvertrag damit auf folgende Arten zustande kommen:
Der Verkäufer gibt ein verbindliches Angebot ab, der Käufer bestellt rechtzeitig und ohne Änderungen.
Der Verkäufer gibt ein verbindliches Angebot ab, der Käufer bestellt, allerdings mit Abweichungen oder nicht mehr innerhalb der Bindungsfrist. Nun ist eine Auftragsbestätigung zur Wirksamkeit des Kaufvertrages erforderlich.
Der Verkäufer richtet ein freibleibendes Angebot an den Käufer. Dieser bestellt. Der Kaufvertrag kommt nun ebenfalls nur durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
Der Verkäufer sendet dem Käufer unbestellte Ware zu. Diese Zusendung stellt einen Antrag dar. Der Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Käufer die Ware abnimmt und bezahlt. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und bestand zuvor eine Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, gilt sein Schweigen als Annahme. Will er ablehnen, hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen und die Ware zur Abholung bereitzulegen. Lag eine solche Geschäftsverbindung vorher nicht vor, so gilt die Annahme der Ware als Annahme des Antrags.
Bestellt der Käufer ohne ein vorangegangenes Angebot, so kommt der Kaufvertrag nur durch die Annahme durch den Verkäufer zustande.
Bestellt der Käufer zu -Bedingungen, die der Verkäufer nicht akzeptiert, kann der Verkäufer natürlich ablehnen und dem Käufer seine Bedingungen mitteilen (neues Angebot!). Jetzt gilt die erneute Bestellung des Käufers als Annahme, und der Kaufvertrag wird wirksam.