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8. Briefkonzept und Stil

Friedrich Nietzsche hat gesagt: „Den Stil verbessern - dass heißt den Gedanken verbessern und nichts weiter!" Oder mit den Worten eines altgedienten Pädagogen: „Erst denken, dann schreiben!"

Überlegen Sie sich also genau, was Sie sagen wollen, bevor Sie beginnen, einen Brief zu schreiben. Am besten macht man sich zunächst ein paar Stichworte und bringt diese dann in eine gedankliche Reihenfolge.

Bilden Sie Absätze! In einem Absatz sollten Gedanken zusammengefasst sein, die zu einem. Thema gehören. Sie geben so dem Leser Orientierungshilfe, er kann Ihre Gedankengänge besser nachvollziehen.

Beim Formulieren sollten Sie darauf achten, dass Ihre Reflektionen leicht zu verstehen sind. Nichts ist ärgerlicher für einen Leser, als wenn er sich mühsam durch weitschweifige, verschachtelte Sätze durchkämpfen muss. Schreiben Sie Ihre Briefe kurz, knapp und präzise. Denken Sie des Öfteren mal an Kurt Tucholskys Wort „Wat jestrichen is, kann nich durchfallen."

Unverständliche Briefe machen häufig Rückfragen erforderlich. Das kostet Zeit und Geld und verursacht Ärger auf beiden Seiten. Schreiben Sie so, wie Sie sprechen, also nicht gekünstelt und hochgestochen. Vermeiden Sie es, zu viele Substantive in einem Satz unterzubringen. Also nicht: „Ich bitte Sie, die Überweisung des Betrages auf mein Konto durchzuführen", sondern: „Bitte überweisen Sie mir den Betrag auf mein Konto."

Es gibt Situationen, da würde man mit dem Empfänger, an den man einen Brief schreiben muss, lieber in den Ring gehen und dort den Sachverhalt klären. Wer in solchen Situationen seine Emotionen nicht im Zaume halten kann, sollte sich ruhig seine Ärger von der Seele schreiben. Das ist sicherlich gut für die Gesundheit - den Brief wirft man dann allerdings besser in den Papierkorb.

Auch bei berechtigten Beanstandungen und in ärgerlichen Angelegenheiten gilt: Man erreicht in der Sache mehr, wenn man seine Argumente klar und pointiert, aber frei von verletzenden Äußerungen vorbringt. Dann ist der Empfänger gezwungen, auf die Sache zu reagieren, und kann nicht auf andere Schlachtfelder ausweichen.

Schreiben Sie freundlich, aber nicht unterwürfig. Moderne Behörden sind Dienstleistungsbetriebe. Dort sitzen „Menschen wie du und ich," die also dementsprechend angesprochen werden wollen, die mit sich reden lassen und keine Kniefälle von uns verlangen — diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei.

Beantworten Sie die Fragen:

1. Wie ist die Rolle eines Geschäftsbriefes in der Geschäftskommunikation?

2. Wie ist die Gestaltung des Geschäftsbriefes?

3. Charakterisieren Sie die folgenden Punkte des Geschäftsbriefes: das Briefkopf, die Bezugszeichenzeile, die Anrede.

4. Worauf soll man achten beim Formuliere eines Geschäftsbriefes?

THEMA №2. KAUFVERTRAG

1. Die Anfrage.

2. Das Angebot.

3. Die Bestellung.

4. Die Auftragsbestätigung (Bestellungsannahme).

5. Das Zustandekommen des Kaufvertrages.

6. Der Inhalt des Kaufvertrages.

1. Die Anfrage.

Die Anfrage stellt eine Aufforderung an den Empfänger dar, ein Angebot abzugeben. Sie ist damit rechtlich ohne Wirkung. Der Inhalt der Anfrage richtet sich nach den Informationsbedürfnissen. Die Anfrage kann deshalb sehr allgemein gehalten sein oder bereits gezielte Fragen zur Menge, zum Preis und zu den Lieferungs- und Zahlungsbedin¬gungen enthalten.

2. Das Angebot.

Auf eine Anfrage antwortet der Lieferer in der Regel mit einem Angebot. Das Angebot stellt seinerseits rechtlich eine Willenserklärung dar, die an eine bestimmte Person gerichtet ist.

Anpreisungen von Waren (z. B. in Zeitungsbeilagen) stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung an denjenigen, der davon Kenntnis nimmt, seinerseits eine Willenserklärung abzugeben. Der Anbieter gibt in einem verbindlichen Angebot die Bedingungen bekannt, zu denen er gewillt ist, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu liefern oder zu erbringen.

Das Angebot ist formfrei und kann abgegeben werden

- unter Anwesenden: mündlich oder durch schlüssiges Handeln (z. B. durch Auslegen der Ware auf dem Markt);

- unter Abwesenden: schriftlich durch Brief, Fernschrei¬ben oder Telefax-Kopie.

Jeder Anbieter tut gut daran, mündlich abgegebene Angebote schriftlich zu bestätigen, damit Irrtümer ausgeschlossen sind.

Die gesetzliche Bindungsfrist für ein Angebot dauert unter Anwesenden nur solange, wie das Gespräch dauert. Das einem Abwesenden gemachte Angebot (z.B. brieflich) gilt erst dann, wenn es ihm zugeht und ist so lange verbindlich, wie eine Reaktion unter regelmäßigen Umständen zu erwarten ist (Bearbeitungs- und Postlaufzeit/ca. eine Woche). Der Anbieter kann darüber hinaus natürlich eine Frist bestimmen, bis zu deren Ablauf das Angebot wirksam ist (z. B. „..gültig bis 25. März 20..").

Will der Anbieter die Bindung an das Angebot teilweise oder sogar ganz ausschließen, fügt er Freizeichnungsklauseln ein (z.B. „solange der Vorrat reicht", „Preis freibleibend", „unverbindlich"). Die Bindung erlischt in jedem Fall, wenn der Empfänger das Angebot nur mit Einschränkungen, Änderungen oder nicht fristgerecht annimmt.

Der Anbieter kann das Angebot auch widerrufen. Der Widerruf muss dann allerdings bis zum Eintreffen des Angebotes beim Empfänger zugehen, nicht später. Widerrufe sollten deshalb auf schnellerem Wege befördert werden als

das Angebot selbst (z. B. Angebot per Brief, Widerruf am selben Tag per Telefax oder Telex).

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