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613897_0139E_moskalskaja_o_i_deutsche_sprachges...doc
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§ 116. Die zeitlichen Grenzen

der neuhochdeutschen Sprachperiode

Die neuhochdeutsche Sprachperiode beginnt um 1650 und erstreckt sich bis zur Gegenwart. Es ist die Zeil der Herausbildung und der Fortentwick­lung der gemeindeutschen nationalen Literatursprache.

Im Rahmen der neuhochdeutschen Sprachperiode heben sich deutlich drei Etappen der Entwicklungsgeschichte der gemeindeutschen Literatur­sprache ab

  1. die Anfangsstufe der Entwicklung der gemeindeutschen Literaturspra che (von etwa 1650 bis um 1770);

  2. die Vollendung der Herausbildung der gemeindeutschen Literaturspra che und ihre Verankerung in der deutschen klassischen Literatur (von eiwa 1770 bis um 1830);

  3. die Fortentwicklung der gemeindeutschen Literatursprache in der neue­ren und neuesten Zeit (von etwa 1830 bis zu unserer Zeit).

Die Anfangsstufe der Entwicklung der gemeindeutschen nationalen Literatursprache. Auf der Anfangsstufe der Entwicklung der gemeindeut­schen Literatursprache wird der Wettkдmpf zwischen den landschaftlichen Varianten der Literatursprache der fruhneuhochdeutschen Zeit abgeschlos­sen. Er endet mit dem Sieg einer Variante der Literatursprache, und nдmlich der ostmitteldeutschen Variante der Literatursprache, die zur Grundlage der gemeindeutschen nationalen Literatursprache wird.

Es wird auch der Grundstein fьr die Herausbildung einer einheitlichen nationalen sprachlichen Norm im Bereich von Wortgebrauch. Aussprache. Formenhildung. Rechtschreibung und Satzgestaltung gelegt, was eine not­wendige Voraussetzung einer gemeindeutschen nationalen Literatursprache ist. Die Sprachnorm entsteht im Ergebnis von bewusster Sprachpflege und Sprachnormung, die im 17. Jh. von den fortschrittlichen, patriotisch gesinn­ten bьrgerlichen Gelehrten und Dichtern begonnen und im Laufe der gesam­ten neuhochdeutschen Sprachperiode weitergefьhrt wurde.

Die Vollendung der Herausbildung der gemeindeutschen nationalen Literatursprache. In der Zeit zwischen 1770-1830 war der Prozess der

Herausbildung der gemeindeulschen nationalen Literatursprache im wesent­lichen abgeschlossen. Gegen das Ende des IS Jh. hatte sieh eine weitge­hend einheitliche deutsche Literatursprache entwickelt. Es war nicht nur eine gemeindeutsche sprachliche Norm geschaffen, sondern auch die literarischen Ausdrucksmцglichkeilen und Stillormen der deutschen Sprache waren dank dem Schalten einer Plejadc hervorragender deutscher Schriftsteller und Dich­ter ausgebildet und in den Werken der klassischen deutschen nationalen Li­teratur verankert.

Die Herausbildung einer gemeindeutschen nationalen L tierat Ursprache bedeutete einen entscheidenden Wandel in den Existenzformen der deut­schen Sprache.

Die Fortentwicklung der gemeindeutschen nationalen Literaturspra­che in der neueren und neuesten Zeit. Die Entwicklung der deutschen nationalen Literatursprache, ihrer sprachlichen Norm, ihres Wortschatzes, ihrer Ausdrucksmoglichkeilen und Stilformen ist ein fortdauernder Pro­zess Die deutsche Gegenwartssprache, wie sie uns heute mit ihrem ver­zweigten System von literarischen und funktionalen Stilen, ihrem unauf­haltsam wachsenden Wortschatz, einer hochentwickelten, alle Zweige der Wissenschalt und Technik umfassenden Terminologie entgegentritt, ist das Ergebnis dieses Prozesses.

Ein machtiger AnstoЯ zur Fortentwicklung der deutschen nationalen Li­teratursprache waren im 19.-20. Jh. das Aufblьhen der klassischen deut sehen Philosophie, die Entstehung der politischen Literatur und die raschen Fortschritte der Presse, die Entwicklung des wissenschaftlichen Sozialismus und die Schriften seiner Begrьnder Karl Marx und Friedrich Engels, die Entwicklung der modernen deutschen Literatur, die rasche Entwicklung von Wissenschaft und Technik. Das alles hat die deutsche Gegenwartssprache, wie wir sie kennen, hervorgebracht

Zusammen mit der Literatursprache und in enger Verquickung mit ihr entwickelt sich in der neuen Zeit auch das gesamte System der Existenzfor­men der Sprache Zu seinem Wandel in der neuhochdeutschen Zeit und zu seinem heutigen Stand (s. S 20 ff.).