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Rechtsprechung

VGH Kassel NJW 1977, 452 - Unzulässigkeit der Staffelung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Kindergärten nach dem Einkommen der Eltern

LS 3: Die Staffelung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten nach dem Brutto- oder Nettoeinkommen der Eltern verstößt gegen die Gebührenprinzipien der speziellen Entgeltlichkeit und der Gleichheit. LS 4: Der Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit kann nicht dadurch umgangen werden, daß Höchstsätze festgesetzt werden, von denen aus sozialen Gründen Nachlässe gewährt werden. LS 5: Der für die Gebührenbemessung gewählte Maßstab muß einen Schluß auf den Umfang der Inanspruchnahme zulassen und gewährleisten, daß bei gleichhoher Inanspruchnahme etwa gleichhohe Gebühren zu zahlen sind. LS 6: Die Gebühren dürfen jedenfalls solange keinen umverteilenden Nebenzweck haben, wie der Gesetzgeber nicht zu erkennen gibt, daß er einen solchen gestattet. LS 7: Das hessische Kommunalabgabengesetz läßt keinen Raum für die verfassungskonforme Interpretation am Sozialstaatsprinzip mit dem Ziel, Kindergartengebühren nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten zu staffeln.

Vgl. zur heutigen Rechtslage § 90 Abs.1 S. 2 SGBVIII und § 10 HessKiGaG;

zur Rechtslage in Bayern vgl. Art.8 Abs.4 KAG.

BVerfGE 97, 332 - Staffelung von Kindergartengebühren gemäß bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung

LS: Kindergartengebühren können grundsätzlich nach dem Familieneinkommen gestaffelt werden.

OVG Münster E 14, 81

LS.1: „Die Gemeinden können eine Benutzungsgebühr nach § 4 Abs.1 KAG nur von denjenigen Benutzern erheben, die die gemeindliche Einrichtung auf Grund öffentlichen Rechts benutzen.

OVG Münster DÖV 1980, 843

LS.1: „Benutzungsgebühren können nur für eine solche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde erhoben werden, die dem Zweck der Einrichtung entspricht.“

OVG Münster NJW 1979, 565 - Verbot von Auswärtigenzuschlägen

LS: „In Gebührensatzungen für kommunale Friedhöfe dürfen die Benutzungsgebühren nicht um sogenannte Auswärtigenzuschläge erhöht werden.“

VG Frankfurt NJW 1977, 455 - Unzulässigkeit der Staffelung von Friedhofsbenutzungsgebühren nach dem Einkommen oder Vermögen; Schlechterstellung von Ortsfremden; Wahlgrabstätte

LS 1: Eine ortsrechtliche Gebührenregelung, nach der die Höhe der Bestattungsgebühren für die Benutzung eines von der Gemeinde betriebenen Friedhofes nach dem Einkommen oder dem Vermögen (des Verstorbenen) gestaffelt ist, verstößt gegen die Grundsätze der speziellen Entgeltlichkeit (vgl. § 10 III 1 Hess-KAG) und der gleichmäßigen Behandlung aller Benutzer.

LS 2: Aus dem gleichen Grund ist es unzulässig, die Bestattungsgebühr für dieselbe Leistung nur deshalb zu erhöhen, weil der Verstorbene keinen Wohnsitz im Gemeindegebiet hatte. Dies gilt auch für das zum Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte zu entrichtende Entgelt, da insoweit ebenfalls gebührenrechtliche Grundsätze anzuwenden sind.

BVerwGE 104, 60 - Einheimischenabschlag bei Benutzungsgebühr

LS 1: Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 Abs.1 GG, wenn in einer kommunalen Satzung für den Besuch einer - nicht kostendeckend betriebenen - Musikschule von Einheimischen eine um einen Zuschuß der Gemeinde abgesenkte Gebühr erhoben wird, während auswärtige Benutzer die nicht bezuschußte Gebühr bezahlen müssen.

Vgl. auch die Sondernutzungsgebühren für Benutzung von Straßen und Wegen über den Gemeingebrauch hinaus: Art.18 Abs.2a BayStrWG; § 8 Abs.3 FStrG.

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