
- •1. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (1)
- •Verwaltungsrecht Materielles Recht, Organisationsrecht und Verfahrensrecht
- •2. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (2)
- •3. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (3)
- •Bestand von Verwaltungsverträgen (nach sgb X und VwVfG)
- •Nichtigkeit von Verwaltungsverträgen
- •§ 58 Sgb X / § 59 VwVfG
- •«Clausula rebus sic stantibus im Verwaltungsrecht»
- •4. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (4)
- •Verwaltungsakt Wirksamkeit Verbindlichkeit Maßgeblichkeit
- •5. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (5)
- •Verwaltungsverfahren
- •6. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (6)
- •Verwaltungsvollstreckung
- •7. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (7)
- •8. Lektion Allgemeines Verwaltungsrecht (8)
- •9. Lektion Polizei‑ und Sicherheitsrecht (1)
- •§ 14 Abs. 1 Preußisches Polizeiverwaltungsgesetz (1931)
- •10. Lektion Polizei‑ und Sicherheitsrecht (2) Geschichte des Polizeirechts/der Polizeiverwaltung
- •11. Lektion Polizei‑ und Sicherheitsrecht (3)
- •Inanspruchnahme einer nicht verantwortlichen Person
- •Verwaltungsakte
- •Vgl. (Bay(LstVg) Art. 12 ‑ 41, 42 ‑ 53
- •12. Lektion Polizei‑ und Sicherheitsrecht (4)
- •13. Lektion Baurecht (1)
- •14. Lektion Baurecht (2)
- •Zulässigkeit von Bauvorhaben
- •Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 1 BayBo
- •Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben
- •Art. 72 Abs. 1 BayBo
- •Jeder Verstoß führt zur Unzulässigkeit des Bauvorhabens.
- •15. Lektion Baurecht (3)
- •§ 1 Abs. 2 BauGb
- •Überblick über das Planungsrecht im Sinne des BauGb
- •Planungsrecht im Sinne des BauGb
- •Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen
- •Vorgezogene
- •Inkrafttreten
- •Inkrafttreten
- •Unterscheidung der Festsetzungen des Bebauungsplans nach der Rechtsgrundlage
- •Ausgangspunkt: §§ 6 Abs. 2, 11 Abs. 2 und 3 BauGb
- •I. Ordnungsgemäß
- •Verfahren
- •II. Gesetz-
- •Verfahrensschritte Materielle Planungs-
- •Die Unbeachtlichkeit von Fehlern der Bauleitplanung1
- •Verfahrens- und Formfehler
- •Verfahrens- und Formfehler
- •Rechtsbehelfe gegen Bauleitpläne
- •Literaturverzeichnis
- •V. Zur Vertiefung
- •VI. Zeitschriften
- •VII. Geschichte des Kommunalrechts
- •A. Rechtliche Grundlagen des Kommunalrechts
- •I. Begriff
- •Verfassung der Rußländischen Föderation vom 12. 12. 1993 Kap. 8: Die örtliche Selbstverwaltung Art. 130 [Eigener Wirkungskreis; direkte Demokratie]
- •Art. 131 [Gemeinden; Kommunalverfassung, Gemeindegrenzen]
- •Art. 132 [Kommunale Zuständigkeit; übertragener Wirkungskreis]
- •Art. 133 [Gerichtlicher und finanzieller Schutz der Selbstverwaltung]
- •V erwaltungsträger und Verwaltungsstufen
- •II. Grundgesetz
- •1. Grundlegende Regelungen
- •2. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie
- •Inhalte der Selbstverwaltungsgarantie
- •V erfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie
- •Konkretisierungen und Einschränkungen der Selbstverwaltungsgarantie
- •III. Bundesrecht
- •IV. Landesrecht
- •1. Bayerische Verfassung
- •2. Weiteres Landesrecht
- •Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (vGemO)
- •Von den kommunalen Körperschaften gesetztes Recht:
- •18. Lektion Kommunalrecht (2)
- •2. Die Wahrnehmung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
- •A) Die freien (freiwilligen) Selbstverwaltungsaufgaben
- •B) Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
- •Problemfälle
- •3. Die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
- •II. Verwaltungstätigkeit eines Gemeindeorgans als staatlich geliehenes Organ
- •III: Staatlich-kommunale Gemeinschaftsaufgaben
- •IV. Aufgabenbestand und Gemeindearten (Gemeindetypen) Gemeindearten nach der BayGo
- •C. Kontrollen der Gemeinde
- •I. Gerichtliche Kontrolle
- •II. Staatliche Aufsicht
- •1. Organisation der Aufsicht
- •A) Rechtsaufsicht
- •3. Zusammenwirken von Fach- und Rechtsaufsicht
- •4. Mitwirkungsrechte/Genehmigungsvorbehalte
- •5. Rechtsbehelfe der Gemeinden gegen Maßnahmen der Aufsicht
- •A) Rechtsaufsicht
- •B) Fachaufsicht
- •6. Rechtsbehelfe des Bürgers gegenüber der Aufsichtsbehörde
- •7. Exkurs: Rechtsbehelfe der Gemeinde gegen sonstige staatliche Maßnahmen
- •III. Interne Kontrollen
- •IV. Politische Kontrollen
- •19. Lektion Kommunalrecht (3)
- •B) Insbes. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- •Ablauf und Voraussetzungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- •(2) Die Widmung
- •Vorliegen einer Widmung:
- •Entwidmung
- •( 3) Einrichtungen im Gemeingebrauch
- •Öffentliche Einrichtungen (Beispiele)
- •Bb) Rechtsformen kommunaler öffentlicher Einrichtungen
- •Widmung
- •Verwaltungsvermögen
- •Vgl. Art.74 ff. BayGo
- •Cc) Das Nutzungsrecht
- •(1) Gesetzliche Ausgangslage
- •(2) Grenzen infolge der Widmung
- •(3) Tatsächliche Grenzen des Anspruchs
- •(4) Kein Anspruch bei „schadensgeneigten“ Veranstaltungen?
- •(5) Die Anspruchsberechtigten Einwohner und Bürger
- •(6) Rechtsform der Benutzung
- •(7) Feststellung der Rechtsbeziehung im Einzelfall
- •(8) Insbesondere: Regelungen zur Friedhofsbenutzung
- •Dd) Anspruch auf Fortführung bestehender oder Schaffung neuer Einrichtungen
- •Ee) Abwehr von Störungen öffentlicher Einrichtungen
- •Ff) Exkurs: „Privatisierung“ von öffentlichen Aufgaben/Leistungen
- •III. Pflichten der Gemeindebewohner
- •1. Verpflichtung zur Tragung der Gemeindelasten
- •A) Dienst- und Sachleistungen
- •B) Öffentliche Abgaben aa) Steuern
- •Rechtsprechung
- •Bb) Gebühren
- •Rechtsprechung
- •Cc) Beiträge
- •Dd) Sonderabgaben, Abgaben sui generis
- •Ee) Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Abgabenerhebung
- •B) Voraussetzungen aa) „Gründe des öffentlichen Wohls“
- •Bb) Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang
- •C) Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses
- •Verfassungsrechtliche Probleme des Anschluss- und Benutzungszwangs
- •3. Übernahme und Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten
- •20. Lektion Kommunalrecht (4) e. Die Verfassung der Gemeinden
- •I. Organe; Organisationsmodelle
- •1. Verfassung der Gemeinde nach der BayGo
- •2. Andere Organisationsmodelle
- •II. Zuständigkeiten; Zusammenwirken
- •1. Rechtlich geregelte Tätigkeiten/Maßnahmen der Gemeindeorgane
- •2. Unterscheidung im Hinblick auf Fragen der Zuständigkeit
- •Verbandszuständigkeit:
- •3. Der Entscheidungsablauf in der Gemeinde
- •4. Die Instrumente gemeindlichen Handelns und die Zuständigkeit der Organe Handlungsformen
- •Organ-Zuständigkeit
- •B) Zuständigkeiten des Gemeinderats
- •C) Verfahren
- •D) Ausschüsse des Gemeinderats
- •Aa) Überblick
- •A usschüsse des Gemeinderates
- •Bb) Zusammensetzung
- •Cc) Einflussnahme des Gemeinderates auf Tätigkeit des Ausschusses
- •Dd) Ferienausschuss
- •Ee) Kontrolle des Gemeinderats/der Ausschüsse
- •E) Fraktionen im Gemeinderat
- •Aa) Rechtsnatur des Zusammenschlusses von Ratsmitgliedern zu Fraktionen
- •Bb) Mindeststärke
- •Cc) Rechte der Fraktionen
- •3. Rechtsstellung der Mitglieder des Gemeinderats
- •A) Allgemeines; Status der Gemeinderatsmitglieder
- •B) Einzelne Rechte
- •4. Beschränkung/Grenzen der Rechte a) Ausschluss von der Mitwirkung bei Beratungen und Abstimmungen wegen persönlicher Beteiligung
- •B) Amtsentzug
- •C) Ende der Mitgliedschaft in weiteren Fällen
- •5. Das „Kommunale Vertretungsverbot“ - Art.50 BayGo
- •A) Sinn und Zweck
- •B) Verfassungsmäßigkeit
- •C) Anwendungsbereich aa) personell
- •Bb) sachlich
- •D) Rechtsfolgen
- •6. Pflichten der Gemeinderatsmitglieder; Sanktionen wegen Pflichtverletzungen
- •A) Spezielle kommunalrechtliche Pflichten
- •B) Allgemeine Rechtspflichten
- •IV. Der erste Bürgermeister
- •1. Allgemeines
- •2. Persönliche Rechtsstellung, Rechte und Pflichten
- •3. Zuständigkeiten im einzelnen
- •F. Die Verwaltung der Gemeinden
- •I. Die Handlungsformen kommunaler Tätigkeiten
- •1. Einzelakte
- •2. Erlass von Rechtsnormen
- •A) Verordnung
- •B) Satzung
- •Verfahren
- •II. Organisation und Tätigwerden der Gemeindeverwaltung I.E.S.
- •Unternehmen Stadt Passau
- •G. Haushaltswirtschaft; Kreditwesen
- •I. Einnahmen
- •Verteilung des Steueraufkommens auf die Gebietskörperschaften nach dem Grundgesetz
- •II. Haushaltswirtschaft/Haushaltsrecht
- •1. Haushaltsgrundsätze
- •2. Haushaltsplan
- •Inhalt des Haushaltsplans
- •3. Kassenwesen und Rechnungslegung
- •4. Finanzkontrollen
- •H. Kommunales Unternehmensrecht und Vermögenswirtschaft
- •I. Kommunale Unternehmen
- •1. Frühere Rechtslage
- •2. Heutige Rechtslage
- •Gemeindliche Unternehmen (neue Rechtslage)
- •II. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- •Allgemeine Zulässigkeit von gemeindlichen Unternehmen nach der BayGo
- •Öffentlicher Zweck erfordert das Unternehmen
- •A llgemeine Grenzen, Art. 87 Abs. 1 s. 1
- •Spezielle Betätigung im Wirtschaftsleben Art. 87 Abs. 4
- •III. Organisationsformen
- •1. Öffentlich-rechtliche Organisationsform
- •2. Privatrechtliche Organisationsformen
- •IV. Rechtsschutzprobleme
- •1. Klagen gegen wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde; „Konkurrentenklage“
- •Verwaltungsrechtsweg
- •§ 823 Abs.2 bgb (I.V.M. § 1004 bgb) I.V.M. Art.87 Abs.1 BayGo
- •2. Wettbewerbsrechtliche Probleme
3. Zusammenwirken von Fach- und Rechtsaufsicht
Eingriffe in Gemeindeverwaltung, die zum Vollzug von Maßnahmen der Fachaufsichtsbehörde nötig sind, sind nur über Einschaltung der Rechtsaufsichtsbehörde, Art.116 Abs.1 S.3, Abs.2 BayGO
Aufsicht über die Gemeinden (Kommunalaufsicht) Sinn der Aufsicht: Art.108
(im eigenen Wirkungsbereich) Art.7, 57; weitere Einzelregelungen |
Staatliche Mitwirkung |
Fachaufsicht/Sonderaufsicht (im übertragenen Wirkungsbereich) Art.8, 58; Einzelregelungen |
|
|
|
Informations-/Unterrichtsrecht - Art.111 |
Anzeigepflicht; Genehmigungsvorbehalte, z.B. Art.65 |
Informations-/Unterrichtsrecht - Art.111
|
|
|
|
- Beanstandung und Aufhebung (z.B. bei rechtswidrigem Be- schluss des Rates) - Art.112 - (Anordnung und) Ersatzvor- nahme (z.B. „Selbsteintritt“ bei rechtswidriger Unterlassung des Bürgermeisters) - Art.113 - Bestellung eines Beauftragten („Staatskommissars“) - Auflösung des Rates - Finanzsperre |
|
Aufsichtsmittel
- Weisungen (generell und im Einzelfall) - Art.116 Abs.1 Inanspruchnahme der Rechts- aufsichtsbehörde im Falle rechts- widriger Verweigerung der Aus- führung von Weisungen - Art.116 Abs.2 |
Die Regelungen für die Landkreise (Art.94 ff. LKrO) und über die Bezirke (Art.90 ff. BezO) entsprechen denen der GO.
4. Mitwirkungsrechte/Genehmigungsvorbehalte
Lit.: Seewald, Rdnr. 369 Schmidt-Aßmann, Rdnr. 46 ff.
z.B. gem. §§ 6, 11 BauGB, Art.71 Abs.2, 72 Abs.1 BayGO
BayVerfGH DÖV 1989, 306
LS: „1. Die in Art.83 Abs.2 S.2 BV verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Finanzhoheit ist ein besonderer Ausfluß des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts gemäß Art.11 Abs.2 S.2 BV. 2. Die kommunale Finanzhoheit gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Regelung ihrer Finanzen im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens. 3. Die staatlichen Behörden sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Garantie des Selbstverwaltungsrechts grundsätzlich verpflichtet, die Selbstverwaltung zu fördern und zu stärken, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu erhalten und sich gemeindefreundlich zu verhalten. 4. Das Erfordernis der Genehmigung einer Gemeindesatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verstößt als solches nicht gegen Art.11 Abs.2 S.2 und Art.83 Abs.2 S.2 BV. Die Auffassung, neben den gesetzlichen Versagungstatbeständen des Art. Abs.4 KAG bestehe noch ein Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörden, berücksichtigt jedoch Inhalt und Tragweite des Selbstverwaltungsrechts nicht ausreichend. Es gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung, daß die Gemeinden - sei es auch unter staatlicher Mitwirkung - grundsätzlich ein Recht zum Erlaß von Abgabesatzungen haben. Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze kann nicht bedeuten, daß der Gesetzgeber die Inhaltsbestimmung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts im Bereich der kommunalen Finanzhoheit dem Ermessen der staatlichen Exekutive überläßt. 5. Der Erlaß von Abgabesatzungen, insbesondere auch der Erlaß gemeindlicher Satzungen über örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, gehört zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Die auf die Rechtsaufsicht beschränkte staatliche Behörde kann in diesem Rahmen keine politischen Überlegungen und Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen.“