Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
VerwaltungsR_1-20.doc
Скачиваний:
0
Добавлен:
01.03.2025
Размер:
1.1 Mб
Скачать

Inhalte der Selbstverwaltungsgarantie

  • Allzuständigkeit Gemeinde darf alle in der örtlichen Gemeinschaft wurzelnden Aufgaben wahrnehmen, soweit sie nicht durch Gesetz anderen Verwaltungsträgern zugewiesen sind.

  • Personalhoheit

BVerfGE 17, S.172 - Verpflichtung einer Gemeinde zur Übernahme bisheriger Landesbediensteter bei gleichzeitiger Übernahme der von diesen wahrgenommenen Aufgaben

S.182: „Die Personalhoheit umfaßt vor allem die Befugnis, die Gemeindebeamten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen ...“

  • Finanzhoheit: jetzt in Art.28 Abs.2 S.3 GG auch ausdrücklich aufgeführt

BVerfGE 23, S.353 - sog. Vorbelastungsregelung bei der Bestimmung der Kreisumlagegrundlagen in § 14 Abs.2 Nr.1 Hess. Finanzausgleichsgesetz 1958

S.368: „... Die sogenannte kommunale Finanzhoheit kann sich nicht daran erschöpfen, daß die Gemeinde das, was sie einnimmt, nach ihren Bedürfnissen verwendet, sondern sie besteht auch darin, daß die Gemeinde sich in eigenverantwortlicher Regelung ihrer Finanzen auf die ihr obliegenden Verpflichtungen einstellt.“

  • Organisationshoheit: Befugnis, die eigene Verwaltung selbst zu organisieren BVerfG B. v. 13.3.2000 – 2 BvR 860/95 – BayVBl. 2000, S. 721 – Verwendung des Stadtwappens (statt des Landes-Wappens) bei der Erledigung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Gemeinde als Zulassungsstelle nach § 23 StVZO) Nichtamtlicher Leitsatz: „Läßt der Gesetzgeber den Gemeinden bei der Ausgestaltung ihrer Organisation Raum zu selbstverantwortlichen Maßnahmen, findet eine Kontrolle, ob die von ihm getroffenen Organisationsentscheidungen auf hinreichend gewichtigen Zielsetzungen beruhen, nicht statt.“

  • Satzungsautonomie: Befugnis zur autonomen Rechtsetzung, vgl. Art.23, 24 BayGO, § 10 BauGB

  • Planungshoheit: Befugnis, eigenverantwortlich das Gemeindegebiet zu ordnen und zu gestalten, insbesondere verbindliche Planungen bezüglich der baulichen und sonstigen Nutzung der Gemeindegrundstücke vorzunehmen.

V erfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie

A utonomie (i.w.S.)

Aufgaben­allzuständig­keit

Universalität

Personalho­heit

Finanz-/ Haushalts­hoheit

Organisa­tionshoheit

Planungsho­heit

Rechtsset­zungshoheit (insb. Satzungsgewalt; Autonomie i.e.S.; Verordnungs­gewalt)

- GG Art.87a

- BauGB § 1 Abs.3

- BayGO Art.6-9, 57, 58

- LStVG Art.6

- BRRG

- BBesG

- spezielle landesrechtliche Regelungen Art.42 BayGO

- GG Art.105, 106

- HGrG

- BV Art.12

- BayGO Art.61 ff.

- BayKAG

- BauGB § 127 ff.

- GG Art.28 Abs.1

- BayGO Art.29 ff., 10, 11 ff.

- BauGB

- BayLPlG (Pläne, Programme)

- Fachplanungen (FStrG, LuftVG)

- BayGO Art.23 ff., 63ff.

- LStVG Art. 23ff., 42ff.

- BauGB § 10

durch Bundes- und Landesrecht

(Beispiele)

Einschränkungen des Selbstverwaltungsrecht

(Grenze: Kernbereich)

Kommunale Selbstverwaltung wird nur „im Rahmen der Gesetze“ gewährt.

Соседние файлы в предмете [НЕСОРТИРОВАННОЕ]