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Bildungssystem der DDR.doc
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Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur [Bearbeiten]

An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7 % bis höchstens 10 % eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier von Vorteil. Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5 % eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten.

Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter, um die Hochschulreife zu erlangen, die allerdings nur für wenige Studienrichtungen galt. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.

Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines 5-wöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.

Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).

Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.

Sonderschule [Bearbeiten]

Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen werden sollten. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.

Darüber hinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.

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