In der privaten Krankenversicherung bestimmen die Kunden selbst über den von ihnen gewünschten Leistungsumfang.
Nachträgliche
Leistungskürzungen durch die Politik oder durch eine Institution wie
die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen sind ausgeschlossen.
Auch bei der
Steuerung ihrer Kosten haben Privatversicherte eine Wahlfreiheit.
Das
unbürokratische Vorgehen der Branche zeigt sich auch in den
vergleichsweise niedrigen Verwaltungskosten der privaten
Krankenversicherer.
Beamte,
Selbständige u. Freiberufler haben jederzeit eine Möglichkeit in
die private Krankenversicherung zu wechseln, Arbeitnehmer ab einem
Bruttojahresentgelt von 49.500 Euro.
Das deutsche
Gesundheitssystem ist im Unterschied zum Gesundheitssystem vieler
anderer Länder historisch dadurch gekennzeichnet, dass der Staat die
unmittelbare Gestaltung des Gesundheitswesens selbstverwalteten
Körperschaftenund Verbänden überlässt, vor allem den Gesetzlichen
Krankenkassen, den kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden
der Krankenhausträger.
In der
gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene Arten des
Versicherungsverhältnisses. Die meisten Versicherten, unabhängig
vom Geschlecht, sind auf Grund eigener Erwerbstätigkeit
pflichtversichert[193], gefolgt von den als Familienangehörigen
mitversicherten. Hierunter fallen natürlich zuerst die Kinder, aber
häufig auch Ehepartner (zumeist Frauen) von Pflichtversicherten, die
über kein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Die
nächste große Gruppe bilden Personen, die in Rente sind. Ein
kleinerer Prozentsatz ist freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert