- •Texte für zusätzliches Lesen Abteil I Text 1. Ein ausblick auf die entwicklung der weltwirtschaft
- •Text 2. Einleitung in die wirtschaftslehre
- •Text 3. Wesen und aufgaben der wirtschaft
- •Text 4. Die deutsche wirtschaft von heute
- •Text 6. Wesen der zentralverwaltungswirtschaft
- •Text 7. Was man wissen muss, um einen markt zu beurteilen
- •Text 8. Markt und preisbildung
- •Text 9. Unternehmen und andere wirtschaftseinheiten
- •Text 10. Betrieb, unternehmung und unternehmer
- •Text 11. Arten von unternehmungen
- •Text 12. Firma
- •Text 13. Wirtschaftsgüter des unternehmens
- •Text 14. Unternehmensstrategien
- •Text 15. Aus- und weiterbildung von führungskräften als aufgabe der unternehmensführung
- •Text 16. Ziele der aus- und weiterbildung von führungskräften
- •Text 17. Der personalbedarf der unternehmung
- •Abteil II Text 18. Management
- •Text 19. Der anwendungsbereich des marketings
- •Text 20. Die vertriebskanäle
- •Text 22. Preispolitik
- •Text 23. Kaufverträge
- •Text 24. Public relations
- •Text 25. Werbung entscheidet über marktanteile
- •Text 26. Wettbewerb
- •Text 27. Messen in deutschland
- •Text 28. Der wandel der messeszene
- •Text 29. Magdeburg «tafelt» auf!
Text 11. Arten von unternehmungen
Die Unternehmung ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einheit der Volkswirtschaft mit wirtschaftlicher Zielsetzung und einem eigenen finanziellen Gefüge.
Träger dieses Gebildes sind Unternehmer, die eine oder mehrere Personen sein können. Die Unternehmer setzen Kapital ein mit dem vorrangigen Ziel, Gewinne zu erzielen. Zwangsläufig ist damit auch das Verlustrisiko verbunden, etwa dann, wenn falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. In der Festlegung ihrer Pläne sind die Unternehmer autonom, das heißt insbesondere staatliche Stellen können ihnen dafür keine Vorschriften machen. Die Marktwirtschaft garantiert den Unternehmern das Privateigentum an den Produktionsmitteln.
Nach dem Träger des Eigentums unterscheiden sich
1) private oder erwerbswirtschaftliche Unternehmen, die von privaten Inhabern gegründet und nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung betrieben werden, denn aus dem Gewinn bestreiten private Inhaber ihren Lebensunterhalt und erweitern ihre Unternehmen (und Betriebe) durch zusätzliche Investitionen;
2) öffentliche oder gemeinwirtschaftliche Unternehmen die von öffentlichem Gemeinwesen oder von der öffendichen Hand (Bund, Ländern oder Gemeinden) gegründet und nach dem Angemessenheitsprinzip betrieben werden, denn sie müssen zu angemessenen Preisen einen Bedarf an solchen Gütern und Dienstleistungen decken, die sozial notwendig, aber zu hohen Preisen produzierbar sind;
3) gemischt-wirtschaftliche Unternehmen, die der Staat oder eine öffentlich-rechtliche Einrichtung unter Beteiligung privaten Kapitals gründet und betreibt.
Grundlegend für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen sind ihre Rechtsformen. Davon hängen solche Faktoren ab wie Gründung, Firma, Kapitalaufbringung, Haftung, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Vertretung, Auflösung und so weiter. Nach den Rechtsformen unterscheiden sich folgende Grundformen der Unternehmen:
1) Einzelunternehmung,
2) Gesellschaften; Personen-, Kapitalgesellschaften, besondere Gesellschaften,
3) Genossenschaften.
Gesellschaften und Genossenschaften werden auch als Körperschaften bezeichnet. Sie unterliegen einer besonderen Steuer – der Körperschaftssteuer. Rechtlich geregelt sind auch Zusammenschlüsse von Unternehmen: Konsortium, Konzern, Trust und andere.
Öffentliche Unternehmen, oder Staatsunternehmen, oder Wirtschaftsbetriebe der öffentichen Hand haben: 1) öffentlich-rechtliche Formen: Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit; 2) privatrechtliche Formen: vor allem Kapitalgesellschaften, aber auch Beteiligungen an Genossenschaften. Ausschlaggebend für die Marktwirtschaft sind Unternehmen der privatrechtlichen Formen.
Fragen zum Text:
1. Was für eine Einheit ist die Unternehmung?
2. Mit welchem Ziel setzen die Unternehmer Kapital ein?
3. Wie unterscheiden sich die Unternehmen nach dem Träger des Eigentums?
4. Was ist für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen grundlegend?
5. Welche Grundformen der Unternehmen unterscheidet man nach den
Rechtsformen?
6. Was ist bei Gesellschaften und Genossenschaften wichtig?