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Vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert

Die ersten erhaltenen schriftlichen Zeugnisse der deutschen Sprache stammen aus dem 8. Jahrhundert. Das lateinische Alphabet diente als Grundlage für die Verschriftung. Dabei war die Schwierigkeit zu überwinden, dass es nicht für alle deutschen Laute, zum Beispiel die Umlaute, eigene Schriftzeichen gab. Um das Jahr 1000 legt Notker von St. Gallen seiner Rechtschreibung phonetisch-phonologische Beobachtungen zugrunde (Notkersches Anlautgesetz). Die Interpunk-tion entwickelt sich ab dem Hochmittelalter. Ab 1300 wird die Virgel als Satzzeichen genutzt, und Großbuchstaben werden allmählich eingesetzt, um Anfänge zu markieren. Ab dem 14. Jahr-hundert verdrängte das Deutsche zunehmend das Lateinische als Kanzleisprache. Zur Verbrei-tung einer hochdeutschen Schriftsprache kam es ab 1522 durch die deutsche Bibelübersetzung von Martin Luther.

In Texten des 16. bis 18. Jahrhunderts finden sich noch in großer Zahl Doppel-konsonanten an nach heutigen Maßstäben unnötigen Stellen, wenn nämlich in einer Silbe der Konsonant auf einen Diphthong (zum Beispiel im Wort „auff“) oder vorhergehenden Konsonan-ten (zum Beispiel im Wort „Kampff“) folgt. Anstelle der Verdoppelung wurden bei bestimmten Konsonanten jedoch Kombinationen mit anderen Konsonanten verwendet, die noch heute gebräuchlich sind, etwa tz statt zz, ck statt kk oder dt statt dd. Außerdem verwandte man die Schreibweisen aw statt au, äw statt äu, ew statt eu sowie eÿ statt ei bei mit diesen Diphthongen auslautenden Silben (zum Beispiel „new“ statt „neu“; das „W“ ist dabei noch als das ursprüng-liche „Doppel-U“ zu verstehen; zum eÿ siehe Folgeabschnitt). Diese in der Rechtschreibung seit rund 200 Jahren nicht mehr verwendeten alten Formen sind teilweise noch in Familien- und Ortsnamen (zum Beispiel „Pfeiffer“, „Speyer“) sowie in den Namen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg enthalten.

Einen guten Eindruck einer Schreibweise des späten 18. Jahrhunderts vermittelt der aus vielen Quellen in Originalorthografie verfügbare „Urfaust“ Goethes. Dessen Originalschreib-weise weist allerdings zu anderen deutschen Texten einen wesentlichen Unterschied auf: Goethe ließ seine Werke in der „lateinischen“ Antiqua setzen. Ihnen fehlte bereits die in gebrochenen Schriften (zum Beispiel Fraktur) und der handgeschriebenen deutschen Kurrentschrift übliche Unterscheidung zwischen dem „langen S“ ( ſ ) und dem „runden S“ ( s ), die bis ins 20. Jahr-hundert das Schriftbild deutscher Texte prägte und deren Beherrschung ein Teil der deutschen Rechtschreibung war. Allerdings ist das „lange S“ seit Einführung der Antiqua in der Renaiss-ance bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts auch bei dieser Schriftart europaweit üblich gewesen. Es ist daher als Sonderzeichen noch heute im Zeichensatz von „Times New Roman“ und vielen anderen Schriften verfügbar. Dasselbe gilt für die „lateinische“ Schreibschrift. Dort sah das „lange S“ allerdings genauso aus wie ein kleines „H“ der „deutschen“ Schreibschrift, was insbesondere bei Namen gelegentlich zu Verwechslungen und dadurch der Änderung von „ſs“ in „hs“ führte.

Bis ins 18. Jahrhundert und darüber hinaus gab es keine allgemein verbindliche Recht-schreibung. Jeder Schreiber schrieb im Rahmen allgemeiner Regeln spontan so, wie er es persön-lich gerade für richtig hielt. In Zeiten, wo er sich nicht sicher war, änderte er die Schreibweise unter Umständen im selben Text, wenn nicht sogar im selben Satz. Dabei orientierte er sich neben der eigenen Schulbildung an verschiedensten Vorbildern, insbesondere auch an den amt-lichen Bekanntmachungen. Auf diese Weise bildeten sich – ausgehend von den staatlichen Kanz-leien – Trends und regionale Unterschiede heraus. Sie führten ab etwa der Mitte des 18. Jahr-hunderts dazu, dass man sich von den alten Verdoppelungsregeln langsam immer mehr verab-schiedete.

1788 veröffentlichte Johann Christoph Adelung Orthographievorschläge, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Grundlage für den Rechtschreibunterricht in den deutschen Schulen bildeten. Sie schränkten unter anderem den bis dahin oft überschwänglichen Gebrauch des ß ein, waren aber im Detail nicht unwidersprochen.

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