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Соц работа и соц коррек пед в Герм_Пособие.doc
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7. Erlebens- und Verhaltensstörungen als Gegenstand der Sonderpädagogik

Von einer Erlebens- und Verhaltensstörung1 spricht man, wenn eine Beeinträchtigung vor­handen ist, die nicht auf organische Ursachen zurückzuführen2 ist und besondere pädago­gische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich sind. Eine Erlebens- und Verhaltensstörung liegt vor, wenn

  • eine Beeinträchtigung im Erleben und Verhalten einer Person, in ihrem Lebensvollzug und/oder in ihrer Teilhabe1 am gesellschaftlichen Leben besteht,

  • diese Beeinträchtigung erheblich ist und

  • über einen längeren Zeitraum hinweg auftritt,

  • diese Beeinträchtigung nicht auf organische Ursachen zurückzuführen ist und

  • besondere pädagogische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich macht, um dem Betroffenen bzw. seiner Umgebung zu helfen.

Nicht jede Ängstlichkeit2 beispielsweise ist eine Erlebens- und Verhaltensstörung. Doch wenn eine Angst - etwa Prüfungsangst - über einen längeren Zeitraum anhält - zum Beispiel während der ganzen Schulzeit -, nicht organisch bedingt ist, die betroffene Person so stark einschränkt, dass sie deshalb an der Schule trotz guter Begabung und Intelligenz scheitert, und die Person sich auch nicht selbst helfen kann, sondern eine therapeutische Hilfe benötigt, so liegt eine Erlebens- und Verhaltensstörung vor.

Erlebens- und Verhaltensstörung bezeichnet eine erhebliche und längerfristige Beeinträchti­gung im Erleben und Verhalten einer Person, in ihrem Lebensvollzug und/oder in ihrer Teil­habe am gesellschaftlichen Leben, die nicht auf organische Ursachen zurückzuführen ist und besondere pädagogische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich macht.

Auch bei den Erlebens- und Verhaltensstörungen spielt die Normvorstellung3 eine wichti­ge Rolle. Erlebens- und Verhaltensstörungen können in verschiedenen Bereichen und in unter­schiedlicher Intensität auftreten. Diese Bereiche dürfen jedoch nicht unabhängig von­einander betrachtet werden.

7.1 Ursachen von Erlebens- und Verhaltensstörungen

Agende4 Ursachen können eine Erlebens- und Verhaltensstörung bewirken und an ihrer Entstehung beteiligt sein:

  • vorgeburtliche Faktoren wie Alkohol, Nikotin, Koffein oder Drogen sowie Belastungs­situationen und Stress während der Schwangerschaft;

Sehr viele Gifte können den Embryo im Mutterleib schädigen. Alkohol, Kaffe der werdenden Mutter oder Drogenkonsum führen zu Schäden beim Kind. So führt Nikotin zu Schädigungen des Ungeborenen. Selbst eine geringe Menge Nikotin reicht aus, um Wachstum und Gehirnentwicklung nachhaltig und oft unwiederbringlich zu beeinträchtigen. Man hat festgestellt, dass Kinder von Raucherinnen später im Leben besonders häufig zu Lern- und Konzentrationsschwäche, verminderten Intelligenzquotienten und Hyperaktivität neigen.

  • soziokulturelle/situative Faktoren, d.h. das soziale und gesellschaftliche Umfeld (Familie, Freundeskreis);

  • ökonomische Faktoren wie schlechte Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des Eltern­teils, mangelnder Wohnraum, Wohnraumverdichtung, fehlende Kontaktmöglichkeiten im Wohnbezirk;

  • familiäre Faktoren wie disharmonische Familienatmosphäre, Beziehungsstörungen oder Gewalthandlungen zwischen den Eltern, ungünstige Geschwisterkonstellation wie etwa ständige Benachteiligung gegenüber den anderen Geschwistern;

  • Fehlformen1 in der Erziehung wie Ablehnung, Vernachlässigung, Überbe­hütung und Verwöhnung; mangelnde emotionale Zuwendung oder zu starke emotio­nale Bindung in der Beziehung Eltern(teil) - Kind, indifferente, inkonsequente oder widersprüchliche Erziehungseinstellungen und -maßnahmen, Überforderung2, Übertra­gung3 unbewusster Wünsche und Einstellungen der Eltern auf das Kind;

  • individuelle Erlebnisse wie Misshandlungen4 und sexueller Missbrauch5, Trennung der Eltern, Verlust eines Elternteils oder einer Bezugsperson6, schicksalhafte Erlebnisse wie zum Beispiel Unfälle, Erleben vermeintlicher Minderwertigkeit7 wie zum Beispiel Aus­sehen, Körpergestalt, Geschlecht, Behinderung.

Es ist kaum möglich, dass lediglich eine dieser genannten Ursachen eine Erlebens- und Verhaltensstörung hervorruft1, erst durch das Zusammenspiel mehrerer Ursachen kann es zu einer solchen kommen. Eine Erlebens- und Verhaltensstörung kann auch ein Folge­symptom einer Behinderung sein. Wenn etwa die organischen Ursachen bestimmter Ver­haltensweisen nicht erkannt werden und die Umwelt nicht angemessen reagiert, dann kann eine Erlebens- und Verhaltensstörung als Sekundäreffekt eines organischen Defekts auftreten.