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Zukunft Europa

Schon nach dem Zweiten Weltkrieg zeichneten sich die ersten Umrisse der Idee eines vereinten Europa ab. Heute haben verschiedene Staaten ihre Gegensätze, die über Jahrhunderte bestanden - wie z.B. die zwischen Frankreich und Deutschland, abgebaut, nicht zuletzt auf Grund ihrer Einbindung in übernationale Institutionen. Die Euphorie nach der Vereinigung - die ehemalige DDR wurde dadurch Teil der EG - fiel zusammen mit dem Beginn des Europäischen Binnenmarktes. Inzwischen ist allerdings die begeisterte Aufbruchstimmung eher Nachdenklichkeit und Pragmatismus gewichen. 1949 wurde zunächst der Europarat gegründet, der sich europaweit um die Zusammenarbeit seiner Mitgliedstaaten auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und wissenschaftlichem Gebiet bemüht. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Verträge abgeschlossen. Das herausragendste Abkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1950. Der Europarat erklärt sich gegen Fremdenfeindlichkeit, für Minderheitenrechte und für die Demokratisierung in bestimmten Ländern. Auch mittel- und osteuropäische Länder sind in ihm vertreten oder haben die Mitgliedschaft beantragt.

Politik und öffentliches Leben

Die eigentliche Geburtsstunde Europas aber war im Jahre 1951 die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (JEGKS), später bekannt als Montanunion. Die Römischen Verträge 1957 führten zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Die EWG zählte sechs Gründungsmitglieder: Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Man einigte sich auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten und auf eine einheitliche Agrarpolitik. In der Folge schufen allerdings die Überschüsse in der Landwirtschaft, die „Butterberge" und die „Milchseen", fast unlösbare Probleme. Dennoch blieb die Gemeinschaft - nach der Zusammenlegung von EWG, EGKS und EURATOM Europäische Gemeinschaft – EG genannt - so attraktiv, dass 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark beitraten, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien. Wichtiger Grund war das Europäische Währungssystem (EWS), das eine gewisse währungspolitische Stabilität sicherte. Ein weiterer Schritt auf dem Wege nach Europa war Anfang 1993 der Beginn des Europäischen Binnenmarktes (siehe S. 142 ff.). Am

1. Januar 1994 traten die EFTA-Länder Finnland, Island, Norwegen, (Liechtenstein,) Österreich und Schweden ohne die Schweiz dem Europäischen Binnenmarkt bei und schufen - unter Berücksichtigung vieler Sonderwünsche - den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Drei von ihnen gehören seit Anfang 1995 zur EU (siehe Tabelle unten links).

Der weitere Fahrplan ist 1992 im holländischen Maastricht - Maastrichter Vertrag - festgelegt worden. In drei Stufen wird die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollendet. 1998 wurden die Kriterien für den Eintritt in die Währungsunion überprüft: Das sind ein geringer Preisanstieg, ein geringes Haushaltsdefizit und ein niedriger Zinssatz. Elf Länder sind seit dem 1. Januar 1999 „Euroland": Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Holland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien. Drei EU-Länder sind nicht dabei: Dänemark, Großbritannien und Schweden. Griechenland wurde am 1.1.2000 Mitglied.

Seitdem sind die Wechselkurse zwischen den Euroländern fest: 1 Euro ■ 1,8553 DM. Mitte des Jahres 2002 wird die Mark aus dem Verkehr gezogen und es gilt nur noch der Euro. Viele bedauern das Ende der stabilen Mark, der Euro muss sich noch bewähren. Der Maastrichter Vertrag wird aus drei Säulen gebildet: 1. der oben beschriebenen Wirtschafts- und Währungsunion, 2. der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und 3. der innen- und justizpolitischen Zusammenarbeit der EU-Staaten. Seitdem der Vertrag in Kraft getreten ist, heißt die EG offiziell Europäische Union (EU).

Für die Erweiterung der Union empfehlen sich 13 Bewerberländer, die sich politisch und wirtschaftlich für die Union fit machen müssen. Gefordert sind politische und wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit, um dem Druck des Binnenmarktes standzuhalten, sowie eine rechtsstaatliche Ordnung. Vorbedingung ist die Übernahme des Gemeinschaftsrechts in mehr als 25 000 Rechtsakten usw.

Wirtschaft bis hin zu demokratischen Grundnormen. Polen, Ungarn und Tschechien, Estland, Slowenien und Zypern gehören zur ersten Gruppe der aussichtsreichsten Kandidaten. Größere Anstrengungen sind von Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, der Slowakei und Rumänien gefordert. Kandidatenstatus hat seit 2000 auch die Türkei, die Schritt für Schritt Recht, Verwaltung, Politik und Wirtschaft auf die Vereinbarkeit mit Europa überprüft. Bis 2006 stehen in den Strukturfonds 85 Milliarden Mark pro Jahr zur Verfügung, die den neuen Mitgliedern den Übergang erleichtern sollen.

Das Europäische Parlament wird seit 1979 von der wahlberechtigten Bevölkerung aller Mitgliedstaaten direkt gewählt. Die Abgeordneten bleiben fünf Jahre im Amt. Ihre Zahl richtet sich nach der Größe des Mitgliedslandes. Seit 1994 verfugt Deutschland als das bevölkerungsstärkste Land über die meisten Sitze: zusammen mit den 18 Europa-Abgeordneten für die neuen Bundesländer über insgesamt Frankreich, Großbritannien und Italien über je 87 (Siehe Lexikonartike), S. 93). Es gibt keine europäische Partei; die Parteien der Länder schicken nach der Europa-Wahl ihre Abgeordneten ins Parlament.

Die EU-Kommission ist so etwas wie die „Regierung" der Europäischen Union. Sie bringt Gesetzentwürfe ein und überwacht die Einhaltung und Anwendung der gemeinsamen Verträge in der EU. Sie hat auch die Stationen zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes ausgearbeitet. Die Kommission setzt sich aus 20 EU-Kommissaren zusammen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Diese Kommissare bekleiden als Europäer Ministerressorts wie in einer nationalen Regierung, sind aber nicht demokratisch gewählt. (Diese Unabhängigkeit wird mit Recht stark kritisiert.) Die Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate. Den EU-Präsidenten stellt turnusmäßig eines der Mitgliedsländer. Aufgabe des Präsidenten ist vor allem, den Konsens zwischen den einzelnen Ländern herzustellen. Der Hauptsitz der Kommission ist Brüssel.

Der EU-Ministerrat ist der „Gesetzgeber"; er berät über die Entwürfe der Kommission. Seine Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten wie Gesetze. Der Rat besteht aus Ministern der einzelnen Mitgliedsländer, und zwar aus den Außenministern und den für das jeweilige Thema zuständigen Fachministern oder Staatssekretären. Den Vorsitz übernehmen die Minister der Länder halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge. Der Ministerrat tagt in Brüssel oder in Luxemburg.

Im Europäischen Rat, der kein eigentliches EU-Organ ist, treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Der Europäische Rat darf nicht mit dem Europarat (siehe S. 90) verwechselt werden, der mit der EU nichts zu tun hat.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befasst sich in erster Linie mit der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts.

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