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Домашнюю работу

Выполнила студентка

Юридического факультета МГУ

София

THEMA 8. BETEILIGUNGSFORMEN: TATERSCHAFT

Wichtigste Begriffe aus dem Text:

  1. Die Täterschaft ist die starke Form von Beteiligungsformen. Die Täterschaft bedeutet, dass jemand als Zentralfigur in der Tat gehandelt hat.

  2. Die Teilnahme ist die zweite Form von Beteiligungsformen. Die Teilnahme bedeutet, dass jemand in der Tat nur als Randfigur handelt, d.h. Hilfe leisten oder den Tatentschluss hervorrufen.

  3. Die Alleintäterschaft ist die Form der Täterschaft, wenn die Person selbst und allein Vergehen ausführt.

  4. Die Mittelbare Täterschaft ist die nächste Form der Täterschaft, wenn der Täter so macht, dass die Tat durch einen anderen verwirklicht wird. Die Person, die manipuliert wurde, ist einfach ein Werkzeug, mit dem das Ziel erreicht wird. Diese Person wird nicht beschuldigt, weil sie nicht tatbestandlich handelte oder nichts Rechtswidriges tat.

  5. Die Mittäterschaft ist noch eine Form der Täterschaft, wenn Menschen zusammen eine Tat verwirklichen. Sie teilen alles, somit hat jeder etwas Bestimmtes zu tun. Auf dieser Weise realisieren sie einen Plan. Die Tatbeiträge werden mit einander zugerechnet.

  6. Die Nebentäterschaft ist eine Form der Täterschaft, wenn 2 Menschen unabhängig das gleiche Rechtsgut angreifen. In diesem Fall bekommt jeder von Täter eine Strafe.

Fragen:

  1. Welche Formen der Beteiligung an einer Tat sind Ihnen bekannt?

  2. Durch welche Kriterien grenzt man die Täterschaft von der Teilnahme ab? Welche

Abgrenzungstheorien gibt es?

  1. Nennen Sie die Formen der Täterschaft.

  2. Welche Täterschaftsform kommt am häufigsten vor?

  3. Charakterisieren Sie kurz den Begriff der mittelbaren Täterschaft.

  4. Erklären Sie die Begriffe Hintermann und Werkzeug.

  5. Was ist für die Mittäterschaft charakteristisch?

  6. Wodurch kann ein Minus im Ausführungsstadium „kompensiert“ werden?

  7. Was verstehen sie unter „Nebentäterschaft“?

  8. Ist die Teilnahme an einem fahrlässigen Delikt möglich?

Antworten auf Fragen: (ответы на вопросы после темы)

  1. Es gibt 2 Formen der Beteiligung an einer Tat:

a) Die Täterschaft

b) Die Teilnahme.

  1. Insgesamt gibt es 2 Abgrenzungstheorien:

a) Tatherrschaftslehre (herrschende Ansicht der Lehre)

b) Subjektive Theorie (Ansicht der Rechtsprechung)

Der Teilnehmer ist eine Person, die in dieser Tat nur als Randfigur handelt, d.h. das ist eine fremde Tat, in der sie Hilfe leistet oder den Tatentschluss hervorruft. Im Gegensatz zur Teilnahme gilt die Person als Täter nur dann, wenn sie als Zentralfigur des Verbrechens handelt, das ist eine eigene Tat.

  1. Es gibt 4 Formen der Täterschaft:

a) Alleintäterschaft

b) Mittelbare Täterschaft

c) Mittäterschaft

d) Nebentäterschaft

  1. Am häufigsten kommt Alleintäterschaft vor.

  1. Begriff „mittelbare Täterschaft“ wird angewendet, wenn der Täter so macht, dass die Tat durch einen anderen verwirklicht wird. Die Person, die manipuliert wurde, ist einfach ein Werkzeug, mit dem das Ziel erreicht wird. Diese Person wird nicht beschuldigt, weil sie nicht tatbestandlich handelte oder nichts Rechtswidriges tat.

  1. Der Hintermann ist jemand, wer sein Ziel mit Manipulationen erreicht. Werkzeug ist die Person, die statt des Hintermanns handelt.

  1. Für die Mittäterschaft ist charakteristisch, dass Menschen zusammen eine Tat verwirklichen. Sie teilen alles, somit hat jeder etwas Bestimmtes zu tun. Auf dieser Weise realisieren sie einen Plan. Die Tatbeiträge werden mit einander zugerechnet.

  1. Ein Minus kann im Ausführungsstadium dadurch „kompensiert“ werden, dass man in Planung oder Vorbereitung des Vergehens.

  1. Die Nebentäterschaft ist eine Form der Täterschaft, wenn 2 Menschen unabhängig das gleiche Rechtsgut angreifen. In diesem Fall bekommt jeder von Täter eine Strafe

  1. Die Teilnahme an einem an einem fahrlässigen Delikt ist nicht möglich, denn Teilnehmer ist jemand, wer vorsätzlich Beihilfe leistet oder den Tatentschluss hervorruft.

Aufgaben zum Thema (выполненные задания после темы)

1. „Das Verhalten jedes Mittäters wird jedem anderen der Mittäter wie eigenes Verhalten zugerechnet, sofern sich das jeweilige Verhalten im Rahmen des gemeinsamen Tatplanes hält.“

2. Bestimmen Sie den Typ des Strafbarkeitsdefizits des „Werkzeugs“ nach dem Muster: „Das Werkzeug handelt hier objektiv tatbestandslos / subjektiv tatbestandslos / rechtmäßig / schuld∙los (ohne Schuld)“.

A. Der mittelbare Täter T täuscht dem Polizeibeamten P vor, der X habe gerade eine Bank ausgeraubt. Aus diesem Grund nimmt der P den X fest (berechtigterweise, vgl. § 127 II StPO).

Das Werkzeug handelt hier rechtmäßig

B. Nach Aufforderung des die gesamte Situation überschauenden T betätigt der W (Werkzeug) einen Schalter. Der W weiß nicht, dass er dadurch dem X einen schmerzhaften Stromstoß verabreicht und handelt insofern schuldlos.

Das Werkzeug handelt hier schuldlos.

C. T schickt den ihm hörigen Geisteskranken W los, um einen Mord zu begehen.

Das Werkzeug handelt hier schuldlos.

D. Unter dem überwältigenden Einfluss des T tötet sich W selbst. W erfüllt nicht den Tatbestand von § 212 StGB (Totschlag), da dort die Tötung eines anderen Menschen vorausgesetzt wird, und kommt deshalb als Täter nicht in Frage. Dagegen erfüllt T den Tatbestand des § 212 durch W und handelt damit in mittelbarer Täterschaft. (Vgl. „Siriusfall“)

Das Werkzeug handelt hier objektiv tatbestandslos

E. Nach einem Wohnungseinbruch werden zwei 12-jährige Jungen mit Beute gestellt. Eine Überprüfung ergibt, dass beide Jungen von T unter Androhung von Strafe genötigt wurden, Wohnungseinbrüche zu begehen.

Das Werkzeug handelt hier schuldlos

In allen diesen Fällen ist der Hintermann T als mittelbarer Täter des jeweiligen Delikts strafbar, während das Werkzeug straflos bleibt.

3. „Der Hintermann beherrscht den Vordermann deshalb, weil dieser sich ihm gegenüber in einer unterlegenen Lage befindet; die Tatherrschaft liegt daher allein beim Hintermann.“

Ergänzen Sie. Wie wurde der Vordermann im Text oben bezeichnet?

Der Vordermann wurde im Text oben als Werkzeug bezeichnet.

4. A erschießt B mit Tötungsvorsatz. A ist Alleintäter. (Sog. „Normalfall“ der Täterschaft)

5. Wilderer W gibt Freund F im Wald das Gewehr und sagt, er solle auf das Wildschwein im Gebüsch schießen. Tatsächlich ist dort A, was W wusste und welchen der W auch töten wollte.

Mittelbare Täterschaft

6. „A und B wollen den C ausrauben. Während, entsprechend dem Plan (eine wichtige Voraussetzung für die gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge bei Mittäterschaft), A den C festhält, nimmt B dem C das Geld aus der Tasche. Hier wird dem B das Festhalten und dem A die Wegnahmehandlung zugerechnet.“ (§ 25 II StGB) Ergänzen Sie.

7. A ist sechsfacher Bowlingweltmeister. Das schmeckt der Konkurrenz so gar nicht. Unabhängig voneinander wollen zwei seiner Konkurrenten (B und C) den A vergiften. Sie mischen beide ohne vom jeweils anderen zu wissen Gift in den Tee des A. Dieser verstirbt. Form der Täterschaft?

Diese Form der Täterschaft heißt Nebentäterschaft.

Aufgabe 1 Прочитайте в тексте урока о различии между Täterschaft / Teilnahme. Прочитайте о данном разграничении понятий также по ссылкам: https://www.juracademy.de/strafrecht-at2/taeterschaft.. (кратко), https://www.lecturio.de/magazin/taeter-teilnehmer-abg.. (подробно). Обобщите прочитанное на русском языке. Какие существуют подходы к разграничению понятий? 

Всего есть 4 подхода к разграничению понятий исполнительства (Täterschaft) и участия (Teilnahme):

1. Субъективная теория (die subjektive Theorie)

Преступником является тот, кто хочет, чтобы данное преступление было исполнено, то есть изъявляет волю преступника (animus auctoris). А участник просто хочет поддержать поступок другого, тем самым изъявляет волю участника (animus socii). В этом случае преступником может быть тот, кто не предпринимал объективных действий преступления, а участником – тот, кто полностью реализовал преступный акт.

2. Формально-объективная теория (die formell-objektive Theorie)

Преступником является тот, кто реализовал преступный акт. Аргументом против этого подхода может выступить то, что можно совершить преступление, заставив сделать это другого посредством манипуляций или угроз.

3. Ограниченная субъективная теория (die eingeschränkt-subjektive Theorie)

В этом подходе также различаются понятия волеизъявление участника и волеизъявление преступника. Однако при рассмотрении этого вопроса берутся в расчет еще и объективные понятия (собственный интерес, оценка вклада в совершение преступления)

4. Теория о господствующем положении в преступлении (die Tatherrschaftslehre)

Здесь подразумевается, что правонарушитель держит процесс преступления в своих руках, который в свою очередь зависит от намерения злоумышленника. Он буквально руководит процессом, то есть может свободно им распоряжаться.

В последнее время все чаще при рассмотрении дел пользуются 4 подходом разграничения понятий исполнительства (Täterschaft) и участия (Teilnahme), так называемой теорией о господствующем положении в преступлении (die Tatherrschaftslehre)

Aufgabe 2 В тексте представлены 4 формы исполнительства - "Formen der Täterschaft". (Можно тж. сравнить с: https://de.wikipedia.org/wiki/Täter_(Strafrecht) ) Опишите каждую форму кратко своими словами, по возможности, простым языком.  Найдите в интернете краткий пример для одной из форм исполнительства, не упоминавшийся в тексте урока. Пример поисковой строки: "Mittelbare Täterschaft Beispiel" Переведите его на русский язык. 

Es gibt 4 Formen der Täterschaft:

a) Alleintäterschaft

Der Täter tut etwas Rechtswidriges selbst, ohne anderen ihm geholfen haben

b) Mittelbare Täterschaft

Der Täter tut etwas Rechtswidriges, indem er die andere Person manipuliert. Diese Person ist wie eine Puppe in den Händen des Täters

c) Mittäterschaft

Die Gruppe der Menschen planieren eine rechtswidrige Tat und dann nach diesem Plan handeln. Jeder tragt etwas bei, um gemeinsames Ziel zu erreichen.

Beispiel: Herr A., B. und C. gehen auf Herrn H. zu und schlagen diesen gemeinschaftlich zusammen. Nun sind die Herrn A, B und C Mittäter. (Господа А, B и C подходят к Н и вместе его избивают. Теперь А, В и С сообщники)

d) Nebentäterschaft

Jeder von Nebentätern tut etwas Rechtswidriges und zwar sie tun das gleiche, aber sie wissen voneinander nicht.